Online-Angebote von ARD und ZDF verstoßen gegen Wettbewerbsrecht
Die Online-Ausgaben von ARD und ZDF verstoßen offenbar gegen das EU-Wettbewerbsrecht.
Die Online-Ausgaben von ARD und ZDF verstoßen offenbar gegen das EU-Wettbewerbsrecht. Das berichtet die Netzeitung und beruft sich dabei auf einen Brief, in dem ein hoher EU-Beamter seine Meinung zum Ausdruck bringt. In dem Schreiben informieren die Intendanten von WDR und ZDF, Fritz Pleitgen und Markus Schächter über das Ergebnis eines Besuchs in Brüssel.
Während eines Treffens habe der Leiter der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission, Philipp Lowe klare Worte gefunden. Die Kommission sei der Meinung, dass Online-Inhalte von ARD und ZDF “über das wettbewerbsrechtlich erträgliche Maß hinausgehen”. Konkrete Beispiele habe er jedoch nicht genannt.
Hintergrund der Differenzen ist aber eine Beschwerde des deutschen Privatsenderverbands VPRT. Der Verband fordert die Einhaltung der so genannten Transparenzrichtlinie, nach der öffentlich-rechtliche Unternehmen zwar kommerziell aktiv sein dürfen, diese Bereiche aber klar von den gebührenfinanzierten trennen müssen. Offenbar haben ARD und ZDF diese Grenze überschritten.
Dafür spricht auch, dass Pleitgen und Schächter in ihrem Brief andeuten, den Wettbewerbshütern in Brüssel entgegenkommen zu wollen, um ein all zu hartes Urteil abzuwenden. Man ziehe deshalb in Erwägung “‘Codes of Conduct’ für unsere Rundfunkanstalten zu entwickeln, die marktkonformes Verhalten bei unseren gewerblichen Tätigkeiten nach außen dokumentieren und nach innen sicherstellen”.
Pleitgen und Schächter gehen davon aus, dass Brüssel Wettbewerbsnachteile für die alleine auf Werbeeinnahmen angewiesenen Privatsender ausräumen will. Die Einschätzung, Online-Angebote von ARD und ZDF könnten in unzulässiger Weise private Anbieter benachteiligen, ist insofern brisant, als dadurch auch das Finanzierungssystem von ARD und ZDF berührt wird.