Die Patenanwaltskammer spricht sich für die Richtlinie des Europarates und somit für die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen aus. Dem Kammerpräsidenten Eugen Popp geht “der Standpunkt des Europäischen Parlamentes aus der ersten Lesung vom September 2003 zu weit”. Das Europa-Parlament hatte sich für eine weitere Einschränkung des Patentschutzes ausgesprochen.
So erklärte Popp im Rahmen eines Diskussionsforums zu dem Thema in München, dass sich durch die Richtlinie des Rates die “Rechtssicherheit sowohl für den Anwender als auch für die Allgemeinheit” verbessere. Der Entwurf sehe vor, dass weiterhin Software als solche von der Patentierbarkeit ausgeschlossen bleibe.
“Voraussetzung für eine Patentfähigkeit bleibt auch in Zukunft, dass die Erfindung einen technischen Beitrag zum Stand der Technik liefert. Der zentrale Ansatz des europäischen Patentwesens, dass nur technische Erfindungen Patentschutz genießen sollen, bleibt somit unangetastet”, erklärt Popp. Bei der Diskussionsrunde im Deutschen Patentamt in München im letzten Monat erklärte Gert Kolle, Direktor für Internationale Angelegenheiten und Patentrecht des Europäischen Patentamtes: “Ein Computerprogramm ist doch per se etwas technisches.”
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