Mobilcom hat vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Klage gegen eine Entscheidung der EU-Kommission eingereicht. Brüssel hatte am 14. Juli zwar eine gemeinsame Bürgschaft der Bundesregierung und der Landesregierung von Schleswig-Holstein für Mobilcom in Höhe von 112 Millionen Euro erlaubt. Mit der Genehmigung hatte die Kommission jedoch die Auflage verbunden, den Online-Shop des Unternehmens als Kompensation für die Mobilcom-Wettbewerber für sieben Monate zu schließen.
“Mobilcom wird den Online-Shop nicht schließen und beantragt, die Entscheidung für nichtig zu erklären”, teilte Thorsten Grenz, Mobilcom-Vorstandsvorsitzender, mit. Brüssel sei in der Sache nicht zuständig. Die Kommission sei nur zu Entscheidungen aufgerufen, wenn die Freiheit des zwischenstaatlichen Handels in Gefahr sei. Diese werde jedoch durch die Bürgschaft nicht beeinflusst, da Mobilcom ausschließlich in Deutschland tätig sei. Bis Ende November wolle das Unternehmen sogar einen neuen Shop eröffnen, so Grenz.
Derweil bestätigten Regierungsvertreter gegenüber der Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires, dass auch Deutschland die EU-Kommission in der Sache verklagt hat. Die Bundesregierung lehne es ab sicherzustellen, dass sowohl Mobilcom als auch die Tochtergesellschaften ihre Online-Shops für sieben Monate schließen müssten. Das sei ein Verstoß gegen allgemeine Rechtsgrundsätze und ein schwerwiegender Eingriff in die unternehmerische Freiheit, hieß es.
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