Konflikt: Das Urheberrecht ist lokal, das Internet global
Aktuelle Auseinandersetzungen um die Online-Bibliothek ‘Gutenberg Project’, die Bücher kostenfrei zur Verfügung stellt, werfen ein Licht darauf, dass das Urheberrecht von Land zu Land verschieden ist.
Aktuelle Auseinandersetzungen um die Online-Bibliothek ‘Gutenberg Project’, die Bücher kostenfrei zur Verfügung stellt, werfen ein Licht darauf, dass das Urheberrecht von Land zu Land verschieden ist. Ein Australier hatte den Roman ‘Vom Winde verweht’ auf dem australischen Gutenberg-Server online gestellt. Prompt schaltete sich die US-Kanzlei ein, die das Vermögen der Autorin Margaret Mitchell verwaltet – der Roman ist wieder offline.
Das Problem: In den USA sind Werke bis 95 Jahre nach ihrer Veröffentlichung durch das Urheberrecht vor einer unerlaubten Vervielfältigung geschützt. In Australien endet dieser Schutz jedoch bereits 50 Jahre nach dem Tod des Autors. ‘Vom Winde verweht’ wurde 1936 publiziert. Das Werk ist in den USA also bis zum Jahr 2031 geschützt – während es in Australien schon seit dem Jahr 1999 frei verfügbar ist.
Diese Diskrepanz von mehreren Jahren kann teuer werden, etwa für die Musikindustrie. So fordert die ‘International Federation for the Phonographic Industry’ – ein Londoner Verband der Plattenindustrie – von der EU-Kommission, den Schutz von Musiktiteln von 50 auf 70 Jahre auszudehnen oder die Bestimmungen der USA zu übernehmen. Die Gefahr für die Plattenfirmen: Die ersten Werke der Musiker der 50er und 60er Jahre sind in Europa nicht mehr geschützt. Den Anfang macht ab Januar die Single ‘That’s All Right’ von Elvis Presley.
Derzeit gebe es keine klaren Vorstellungen darüber, wie diese Urheberrechts-Konflikte zu lösen seien, sagte Rechtsanwalt Terry Carroll der New York Times. Möglicherweise habe das australische Gutenberg-Projekt den Mitchell-Text entfernt, weil es auf der Arbeit von Freiwilligen basiere und “keine gefüllten Taschen habe”. Langfristig könne es sein, das man sich international auf eine gemeinsame Formel für den Schutz des geistigen Eigentums – etwa Lebenszeit des Autors plus 70 Jahre – einige.