Unter dem Motto “20 Jahre nach Orwell” haben sich Fachleute und Interessierte – unter ihnen der Bundesbeauftragte für Datenschutz – getroffen. Peter Schaar nannte die größten Probleme wachsender Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten. Er hofft auf die öffentliche Mitsprache und die so gewonnene Transparenz, um Gefährdung des Rechts durch einen IT-Einsatz möglichst einzudämmen.
“Die aktuellen Sicherheitsrisiken erklären die Entwicklung zu mehr Kontrolle und Überwachung nur zum Teil. Vielmehr sehe ich einen generellen gefährlichen Trend sowohl beim Staat als auch in der Wirtschaft, Risiken und Gefahren durch mehr Überwachung und Kontrolle beizukommen”, sagt er. Laut Schaar sind Staat und Wirtschaft ein bisschen mehr Freiheit für Bürger und Kunde zuzumuten.
Im Einzelnen forderte der Bundesdatenschutzbeauftragte: Die Befugnisse zur Überwachung der Telekommunikation müssten angesichts der stark angestiegenen Anzahl der Überwachungsmaßnahmen im Sinne der Verhältnismäßigkeit und Effektivität reformiert werden. Außerdem warnte er vor der auf EU-Ebene diskutierten Verpflichtung zur generellen Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat. Ferner sei der so genannte “Große Lauschangriff mittlerweile von der Rechtsprechung sanktioniert – also müsste die Umsetzung grundlegende demokratische Prinzipien verbindlich beachten”; diesen sorgfältigen Umgang mit Kundendaten forderte er auch von der Wirtschaft. Die Datenverarbeitung soll verhältnismäßig und transparent sein.
Schaaf will Kreditauskunfteien grundsätzlich auf branchenspezifische Systeme beschränken und fordert die Begrenzung genetischer Tests durch das Gesetz. Die Legislative sieht er auch in Zugzwang, wenn es um die Strafverfolgung geht, sobald jemand die Überwachungsdaten Dritter privat nutzt.
Technische Systeme müssen seiner Ansicht nach so gestaltet werden, dass eine heimliche Überwachung der Nutzer unmöglich ist – allerdings gibt es Software, die Angaben über das Internet an Hersteller übermittelt. Hier fordert er Wachsamkeit von den Beteiligten. RFID-Chips wünscht sich der Datenschützer so aufgebaut, dass der Nutzer den Inhalt auslesen und die Sendefunktion deaktivieren kann.
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