Das Landgericht Stuttgart hält Drucker für Kopiergeräte. In einem Verfahren der Verwertungsgesellschaft Wort gegen den Hersteller Hewlett-Packard kam das Gericht zu der Auffassung, dass daher auch für Drucker entsprechende Abgaben bezahlt werden müssen.
Über die Höhe der Abgabe hat das Gericht bislang noch nicht entschieden, jedoch will die Verwertungsgesellschaft abhängig von der Leistung der Geräte bis zu 150 Euro pro Drucker erheben. Das würde auf den deutschen Fachhandel erheblichen Druck ausüben, vor allem gegenüber der internationalen Konkurrenz.
Hoffnung besteht für Hersteller und Reseller in einer Novelle des Urheberschutzgesetzes, an dem derzeit das Bundesjustizministerium arbeitet. Das könnte auch ein Grund sein, weshalb das Gericht sich noch nicht auf die Höhe einer Abgabe festlegte.
Einsatz von KI-Lösungen wirbelt auch in deutschen Unternehmen die Liste der Top-Technologieanbieter durcheinander.
Echtzeitüberweisungen erfüllen die Erwartungen der Nutzer an Geschwindigkeit, sind jedoch anfällig für spezifische Sicherheits- und…
Application Portfolio Management (APM) verspricht Transparenz, mehr IT-Leistung und Effizienz – theoretisch.
Im Berichtszeitraum Mitte 2023 bis Mitte 2024 wurden täglich durchschnittlich 309.000 neue Schadprogramm-Varianten bekannt.
KI kommt in der Cybersicherheit zum Einsatz, etwa um Abweichungen im Netzwerkverkehr zu identifizieren. Ist…
Ungepatchte und veraltetete Maschinen-Software ist ein beliebtes Einfallstor für Hacker, warnt Nils Ullmann von Zscaler…