Das Landgericht Stuttgart hält Drucker für Kopiergeräte. In einem Verfahren der Verwertungsgesellschaft Wort gegen den Hersteller Hewlett-Packard kam das Gericht zu der Auffassung, dass daher auch für Drucker entsprechende Abgaben bezahlt werden müssen.
Über die Höhe der Abgabe hat das Gericht bislang noch nicht entschieden, jedoch will die Verwertungsgesellschaft abhängig von der Leistung der Geräte bis zu 150 Euro pro Drucker erheben. Das würde auf den deutschen Fachhandel erheblichen Druck ausüben, vor allem gegenüber der internationalen Konkurrenz.
Hoffnung besteht für Hersteller und Reseller in einer Novelle des Urheberschutzgesetzes, an dem derzeit das Bundesjustizministerium arbeitet. Das könnte auch ein Grund sein, weshalb das Gericht sich noch nicht auf die Höhe einer Abgabe festlegte.
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