Suchbegriffe in Dokumenten hervorzuheben ist ab jetzt patentrechtlich geschützt. Der Suchmaschinenbetreiber Google hat ein Patent zugesprochen bekommen, das diese Methode und Technik betrifft. Die besondere Darstellung von Suchresultaten ist laut dem Amt ‘United States Patent’ Google vorbehalten und einklagbar.
Unter dem Patent liegt jetzt die Technik, Suchbegriffe in gefundenen Seiten auf eine bestimmte Art auszugeben. Wenn also aus einer Liste von Suchergebnissen ein Link angeklickt wird und im folgenden Dokument die Suchbegriffe markiert sind, so ist dies nun für Google geschützt. Natürlich nur, wenn dabei die Technik von Google verwendet wird. Die Krux dabei ist aber, dass auch die Methode, Suchbegriffe überhaupt im gefundenen Text hervorzuheben, geschützt ist.
Das im Jahr 2000 eingereichte Patent ist also so umfassend, dass es in den nächsten Jahren eine Reihe von Klagen seitens Google gegen andere Suchmaschinenbetreiber geben könnte. Diese müssten dann in umständlichen und langwierigen Gerichtsverfahren vor US-Gerichten nachweisen, dass sie Technik und Methode selbst entwickelt haben. In deutschen Unternehmen steht eine solche Art der Patentierung, wie sie in den USA gepflegt wird, schon lange zur Diskussion. Das Tauziehen um die europäischen Softwarepatente ist ein Indiz dafür, dass die meisten Europäer in jedem Fall etwas anderes wollen als Klagewellen.
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