Offenbar blockiert Microsoft Linux, Samba und auch andere Open-Source-Projekte bei der Teilnahme in dem Lizenzierungsprogramm, das dem Hersteller durch das Urteil der Europäischen Union auferlegt wurde. Die Beschwerde kommt von der europäischen Niederlassung der Free Software Foundation (FSF).
Der Einspruch wurde just am Tag nach Microsofts Ankündigung, gegen das EU-Verfahren keine weiteren Schritte mehr einzuleiten, erhoben. Die Tatsache, dass Microsoft in die Bestimmungen eingewilligt habe, sei ein Sache, aber dauerhaft sicherzustellen, dass sich der Software-Gigant auch an die Auflagen hält, eine andere, erklärte Carlo Piana, ein Mailänder Anwalt, der die FSF in diesem Fall vertritt.
“Microsoft hat seine Lizenzverträge offensichtlich so formuliert, dass freie Software nicht daran teilhaben kann”, so der Anwalt. Wichtiger als die Tatsache, dass Microsoft sein Betriebssystem ohne den Mediaplayer anbieten will, wird von der Open-Source-Gemeinde nämlich der Passus bewertet, dass Redmond geheime Server-Protokolle an Mitbewerber zu “angemessenen und fairen Bedingungen” lizenzieren muss.
Damit ist die Methode gemeint, mit der Windows mit Servern kommuniziert, so dass Microsoft seine Monopolstellung nicht auf Server ausweiten kann, indem zum Beispiel die Entwickler in Redmond sicherstellen, dass die Clients am besten mit Windows-Servern laufen. Ein Passus in dem kritisierten Lizenzierungsprogramm von Microsoft verfügt aber, dass Entwickler den Code nicht offenlegen dürfen, wozu sie aber im Rahmen von Software unter der General Public License verpflichtet sind. Damit, so argumentiert die FSF, würden die meisten Open-Source-Projekte ausgeschlossen.
Microsoft erklärte, dass diese Vereinbarung nötig sei, um das Betriebsgeheimnis der Technologie zu wahren, denn diese Informationen seien vertraulich. So seien auch die Bedingungen nicht unfair, denn sie gelten für jeden Lizenznehmer gleichermaßen, “auch für die Hersteller von freier Software”, so ein Microsoft-Sprecher in der US-Presse. Die FSF hat dennoch bei der Kommission Beschwerde gegen diese Formulierung eingelegt.
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