Anfang der Woche hatte das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass Zugangs-Provider grundsätzlich nicht verpflichtet sind, Kundendaten von Internetnutzern mitzuteilen, die im Internet Musikdateien zum Download anbieten und dadurch Urherberrechte Dritter verletzen. Jetzt hat der Verband der deutschen Internetwirtschaft dem Gericht den Rücken gestärkt.
“Die Entscheidung entspricht im Hinblick auf die Frage von Auskunftsansprüchen der klaren Intention des Gesetzgebers”, sagte Oliver J. Süme, Vorstand Recht und Regulierung beim eco-Verband. “Die gesetzliche Regelung sieht für reine Zugangs-Provider eine Haftungsbefreiung für fremde Inhalte vor, die der Provider nur durchleitet und daher weder kennt, noch kennen kann und aufgrund des Fernmeldegeheimnisses auch nicht kennen darf.”
Die Auskunft über Kundendaten sei mit einem Eingriff in den Datenschutz und das Fernmeldegeheimnis verbunden und gehöre deshalb in den Aufgabenbereich der Strafverfolgungsbehörden. Diese würden von der Musik- und Filmindustrie auch regelmäßig eingeschaltet, so Süme. “Daher ist es abwegig, den Providern den Schutz von Musikpiraten zu unterstellen.”
Einsatz von KI-Lösungen wirbelt auch in deutschen Unternehmen die Liste der Top-Technologieanbieter durcheinander.
Echtzeitüberweisungen erfüllen die Erwartungen der Nutzer an Geschwindigkeit, sind jedoch anfällig für spezifische Sicherheits- und…
Application Portfolio Management (APM) verspricht Transparenz, mehr IT-Leistung und Effizienz – theoretisch.
Im Berichtszeitraum Mitte 2023 bis Mitte 2024 wurden täglich durchschnittlich 309.000 neue Schadprogramm-Varianten bekannt.
KI kommt in der Cybersicherheit zum Einsatz, etwa um Abweichungen im Netzwerkverkehr zu identifizieren. Ist…
Ungepatchte und veraltetete Maschinen-Software ist ein beliebtes Einfallstor für Hacker, warnt Nils Ullmann von Zscaler…