Anfang der Woche hatte das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass Zugangs-Provider grundsätzlich nicht verpflichtet sind, Kundendaten von Internetnutzern mitzuteilen, die im Internet Musikdateien zum Download anbieten und dadurch Urherberrechte Dritter verletzen. Jetzt hat der Verband der deutschen Internetwirtschaft dem Gericht den Rücken gestärkt.
“Die Entscheidung entspricht im Hinblick auf die Frage von Auskunftsansprüchen der klaren Intention des Gesetzgebers”, sagte Oliver J. Süme, Vorstand Recht und Regulierung beim eco-Verband. “Die gesetzliche Regelung sieht für reine Zugangs-Provider eine Haftungsbefreiung für fremde Inhalte vor, die der Provider nur durchleitet und daher weder kennt, noch kennen kann und aufgrund des Fernmeldegeheimnisses auch nicht kennen darf.”
Die Auskunft über Kundendaten sei mit einem Eingriff in den Datenschutz und das Fernmeldegeheimnis verbunden und gehöre deshalb in den Aufgabenbereich der Strafverfolgungsbehörden. Diese würden von der Musik- und Filmindustrie auch regelmäßig eingeschaltet, so Süme. “Daher ist es abwegig, den Providern den Schutz von Musikpiraten zu unterstellen.”
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