Gegen das Aufstellen eines 33 Meter hohen Mobilfunkmasten ist die Gemeinde Neuburg am Inn jetzt vor Gericht gescheitert. Der Mast darf errichtet werden. So hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde der Gemeinde zurückgewiesen.
Im Sommer 2005 hatte sich der Mobilfunkbetreiber von der Bauaufsichtsbehörde die Aufstellung des Masten genehmigen lassen, gegen diesen Antrag hatte die Gemeinde geklagt.
In der Urteilsbegründung teilt das Verwaltungsgericht mit, dass das Bauvorhaben der öffentlichen Versorgung mit TK-Dienstleistungen (Telekommunikation) diene. So herrsche derzeit nur in 75 Prozent des Gemeindegebietes Netzabdeckung. Es sei mit dem Mast eine wesentlich bessere Abdeckung zu erwarten.
Derzeit stehe der nächste große Versorgungsmasten in der mehrere Kilometer entfernten Kreisstadt Passau. Der Beschluss kann nicht angefochten werden, wie die dpa mitteilt. Der 1. Bürgermeister Josef Stöcker war bis zu Redaktionsschluss nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
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