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Deutsche Bank warnt vor missverständlicher “Lex Monopolium” für die Telekom

Die volkswirtschaftliche Abteilung der Deutschen Bank, DB Research, hat vor einer Fehlinterpretation des Koalitionsvertrags in Sachen Deutsche Telekom gewarnt. Der Vertrag streicht die Bedeutung der Breitband-Förderung heraus und schlägt vor, die Telekom während des Ausbaus des neuen Glasfasernetzes von der Regulierung auszunehmen. Da der Vertrag aber nicht auf Voraussetzungen und Einschränkungen dieser Ausnahme eingeht, könne er leicht als eine “Lex Monopolium” pro Deutsche Telekom interpretiert werden.

In der Argumentation haben die Analysten zunächst festgestellt, dass Deutschland jetzt schon weit hinter der Weltspitze herhinkt. Die Breitband-Penetration in Japan liegt doppelt so hoch, die in Korea gar dreimal höher als hierzulande, haben sie beobachtet. Selbst im Vergleich zu den europäischen Nachbarn sei Deutschland allenfalls Mittelmaß.

Diesen Mangel betrachten die Marktforscher als besonders bedenklich, weil die breitbandigen Festnetztechnologien, wie das TV-Kabel-Modem, Powerline, ADSL (Asymmetric Digital Subscriber Line) oder die noch schnellere Variante VDSL (Very High Data Rate Digital Subscriber Line; Übertragungsgeschwindigkeit bis zu 50 Mbit/s) das Fundament des aussichtsreichen E-Business bilden, so DB Research.

Der Vertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, dass “die Koalitionsparteien zur Sicherung der Zukunft des Industrie- und Forschungsstandorts Deutschland Anreize für den Aufbau oder Ausbau moderner und breitbandiger Telekommunikationsnetze schaffen. Dazu sind die durch entsprechende Investitionen entstehenden neuen Märkte für einen gewissen Zeitraum von Regulierungseingriffen freizustellen.”

Dieser Passus hatte in den letzten Wochen einen Proteststurm der privaten Carrier ausgelöst. “Sie interpretieren den Koalitionsvertrag dahingehend, dass die Politik beim schnellen VDSL die marktbeherrschende Stellung des ehemaligen Monopolisten zementieren will”, heißt es in der Untersuchung.

Wenn dieses Instrument eingesetzt wird, dann “mit großer Vorsicht”, mahnen jetzt die Analysten. Die Regierung könnte sonst in den Verdacht willkürlicher Wettbewerbsverzerrung geraten. Für sie sei Grundvoraussetzung für den temporären Regulierungsverzicht, dass den Mitbewerbern die Möglichkeiten, die sie im alten Regime nutzten, auch im neuen Regime barrierefrei offen stünden.

“Daneben ist zu klären, ob sich das VDSL-Segment mit seinen Diensten hinreichend unterscheidet, um die Behandlung als eigenen Markt zu rechtfertigen”, so der Bericht. Außerdem müsse die Frist der “Regulatory Holidays” sehr genau spezifiziert und der gesamte Entscheidungsprozess hinreichend transparent gestaltet werden. Alle diese fundamentalen Punkte seien bislang noch offen.

Grundsätzlich ablehnen wollen die Banker allerdings die Maßnahme nicht. Ihrer Meinung nach spreche einiges für dieses Vorgehen: Länder wie die USA, die sich dieses Instruments bedienten, könnten auf eine wesentlich modernere Infrastruktur verweisen als Deutschland. Erfahrungsgemäß könne der temporäre Regulierungsverzicht tatsächlich zu tragendem Wettbewerb zwischen Netzen und Technologien führen und schaffe “zweifelsohne einen Anreiz für Investitionen”.

Silicon-Redaktion

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