Dateien sind keine Sachen – im Sinne einer Hausratsversicherung. Das urteilte das Landgericht Stuttgart. Somit können Anwender, die sich mit einer Versicherung gegen Überspannungsschäden abgesichert haben, nicht auf Schadensersatz hoffen, wenn ein Blitzeinschlag die Daten im PC vernichtet.
Nach Angaben der Zeitschrift Finanztest hatte der Eigentümer eines Fahrradgeschäftes geklagt. Der Mann hatte die Kundenkartei auf der Festplatte gespeichert. Nachdem ein Blitz einschlug, war die Datei nicht mehr abrufbar. Der Mann beauftragte eine Spezialfirma mit der Datenrettung und wollte die Kosten von seiner Hausratsversicherung ersetzen lassen. Die lehnte jedoch ab.
Zu Recht, wie die Richter jetzt feststellten. Ihrer Meinung nach sind Dateien keine Sachen im Sinne der Hausratversicherung. Ein Computer muss dagegen ersetzt werden. Derweil weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass man zur Sicherung von Daten und Software eine spezielle Elektronikversicherung abschließen kann.
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