Colleen Kollar-Kotelly hegt große Zweifel an die juristischen Maßnahmen gegen den Softwarekonzern Microsoft. Die US-Bundesrichterin, die 2002 dem US-Kartellrechtsprozess gegen den Konzern vorsaß, denkt nicht, dass irgendein Vertrag die Vormachtstellung von Microsoft schmälern könnte.
Und dies sei auch nicht ihre Aufgabe, sagt sie im Rahmen eines Hearings. Sie sei nur dafür zuständig, die korrekte Umsetzung der richterlichen Beschlüsse im US-Kartellrechtsverfahren zu überwachen. Der Effekt, den die Entscheidung allerdings auf den Markt haben werde, liege nicht in ihrer Hand. Und so dürfe auch nicht erwartet werden, dass “eine Delle” in Microsofts Präsenz entstehe.
Die neue Wettbewerbssituation werde sich erst am Markt entscheiden, zitiert Reuters die Richterin. Die Kritiker der Kartellrechtsentscheidung von 2002, in der Microsoft weitegehende Zugeständnisse bei den Produktbündeln gemacht worden waren, sehen das anders. Wenn ein Richterspruch sich als Fehler herausgestellt habe, oder die Entscheidung der Realität nicht genüge, müsse der Richter den Fehler auch zugeben können, hieß es.
Die Kartellrechtsangestellte beim US-Bundesgericht, Renata Hesse, gibt Kollar-Kotelly zwar in dem Punkt Recht, dass die Jurisdiktion keinen Einfluss auf die Marktdynamik ausüben könne. Allerdings sagt sie auch, dass Microsoft trotz der vergleichsweise wettbewerbsfreundlichen Entscheidung aus dem Jahr 2002 immer noch einen Grossteil des Marktes für Betriebssysteme und eng daran angeschlossene Softwareprodukte halte. Microsoft habe begonnen, dem Richterspruch zu folgen, müsse aber beim Öffnen von Code für OEMs und Händler noch weiter gehen.
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