Der Hamburger Unternehmer Daniel Giersch hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Google erwirkt. Danach darf das Unternehmen deutschen Nutzern vorläufig keine E-Mail-Adressen mit der Kennung ‘gmail.com’ mehr zur Verfügung stellen. Giersch ist Inhaber der Marke ‘G-Mail … und die Post geht richtig ab’, mit der er ursprünglich der Deutschen Post Konkurrenz machen wollte.
Das Urteil soll bereits am 13. Mai ergangen sein. Google-Sprecher Stefan Keuchel sagte jetzt der Net-Zeitung, man habe noch keine einstweilige Verfügung erhalten und könne erst handeln, wenn diese eingetroffen sei. Giersch sagte, die Verfügung werde an den US-Firmensitz von Google gesandt. Das könne vier bis sechs Wochen dauern.
Somit ist derzeit unklar, ob Google gegen die einstweilige Verfügung Rechtsmittel einlegen wird. Das Unternehmen hatte den deutschen Ableger seines Freemail-Dienstes vor einigen Wochen bereits in ‘Google Mail’ umbenannt.
Derweil hat Google mit der Bezeichnung ‘Gmail’ auch in den USA juristische Probleme. Und Datenschützer hatten den Freemail-Dienst in seiner ursprünglichen Form für illegal erklärt.
Application Portfolio Management (APM) verspricht Transparenz, mehr IT-Leistung und Effizienz – theoretisch.
Im Berichtszeitraum Mitte 2023 bis Mitte 2024 wurden täglich durchschnittlich 309.000 neue Schadprogramm-Varianten bekannt.
KI kommt in der Cybersicherheit zum Einsatz, etwa um Abweichungen im Netzwerkverkehr zu identifizieren. Ist…
Ungepatchte und veraltetete Maschinen-Software ist ein beliebtes Einfallstor für Hacker, warnt Nils Ullmann von Zscaler…
Die Auswahl einer Lösung sollte anhand von echten Leistungsindikatoren erfolgen, um echte KI von Behauptungen…
Interdisziplinäres Lenkungsgremium mit Experten aus den Bereichen IT, Medizin, Pflege und Verwaltung sorgt für die…