Hewlett-Packard (HP) hat vor Gericht verloren. Das OLG Stuttgart bestätigte eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart, wonach auf Drucker eine Urheberrechtsabgabe zu entrichten ist. Der Grund: Drucker seien Vervielfältigungsgeräte für urheberrechtlich geschützte Werke und würden von Verbrauchern auch so benutzt.
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), die als Kläger gegen den Konzern aufgetreten ist, sieht ihre Ansicht durch das neuerliche Urteil bestätigt. Bereits drei Urteile zum gleichen Thema hatte es schon gegeben und immer ging die VG Wort als Sieger hervor. Ihre Argumentation ist neben dem Vervielfältigungsgedanken, dass auf diese Weise das Recht der Bürger auf privates Kopieren gestärkt würde.
“Den Importeuren und Herstellern von Druckern geht es allerdings vorrangig darum, ihren Zahlungsverpflichtungen möglichst lange nicht nachkommen zu müssen und eine entgültige Rechtsprechung verschleppen”, heißt es in einer Stellungnahme der VG Wort zum Gerichtsurteil.
Laut dem Branchenverband Bitkom will HP nun in Revision zum Bundesverfassungsgericht gehen. Der Bitkom wehrt sich seit jeher gegen die Druckerpauschale. “Kein anderes europäisches Land belastet die Hersteller von Druckern mit urheberrechtlichen Abgaben”, sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder anlässlich der Urteilsverkündung. Nach Ansicht der Druckerhersteller sind die von der VG Wort geforderten Abgaben in Höhe von 10 bis 300 Euro pro Drucker nicht berechtigt. Das geltende Recht sehe nur Abgaben für Geräte vor, die zum Kopieren bestimmt sind.
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