Die Deutsche Bibliothek wird künftig auch “in unkörperlicher Form veröffentlichte Medienwerke” sammeln und archivieren. Bislang beschränkte sich der Auftrag der Bibliothek auf das Archivieren etwa von Büchern oder Tonträgern. Damit einher geht auch eine Namensänderung. Das Archiv soll jetzt “Deutsche Nationalbibliothek” heißen.
Mit dem Schritt will das Bundeskabinett, das die neue Gesetzgebung verabschiedet hat, “auch die mittlerweile weit verbreiteten innovativen Veröffentlichungsformen auf Dauer für Literatur, Wissenschaft und Praxis” sichern und öffentlich zugänglich machen, wie es in der Mitteilung der Deutschen Nationalbibliothek heißt.
Die Aufgabe ist ehrgeizig. Mit der Sammlung soll unter anderem der Stellenwert der virtuellen Veröffentlichungen, etwa im Internet, verbessert werden. “Damit kann zugleich das Ziel gefördert werden, in Kooperation mit anderen Einrichtungen das Wissen der Welt in digitalisierter Form verfügbar zu machen und langfristig zu erhalten”, hofft die Anstalt des öffentlichen Rechts.
Im Zuge der Wiedervereinigung wurden 1990 die Deutsche Bücherei Leipzig und die Deutsche Bibliothek Frankfurt am Main zusammengelegt. Dabei sollen alle deutschen Veröffentlichungen, Übersetzungen und Auslandspublikationen über Deutschland ab 1913 gesammelt und dokumentiert werden.
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