Ob Menschen, die mit Tonern in Berührung kommen, auf Tonerstaub allergisch reagieren können, das soll eine Pilotstudie prüfen. Bei 90 Fällen, die dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) während der letzten fünf Jahre gemeldet wurden, könnte ein solcher Zusammenhang bestehen.
Bei den Fällen handelt es sich um Menschen, die nach der Benutzung von Laserdruckern und Kopierern überwiegend allergische Reaktionen auswiesen. Die Betroffenen klagten vor allem über die gleichen Symptome: die Nase lief, Augen und Rachen schmerzten, zum Teil trat asthmaähnlicher Husten auf. Das Meldegebot begann 2000 nach der Verteilung einer Broschüre, die das Krankheitsbild beschreibt und Ärzte in Praxen und Gesundheitsämtern erneut für derartige Symptome und Zusammenhänge sensibilisiert. Ärzte und Berufsgenossenschaften dokumentieren seither die Fälle und leiten sie an das BfR weiter. Die Interessengemeinschaft der Tonergeschädigten beziffert die Zahl der Betroffenen mit mindestens 700.
Weil es noch keinen wissenschaftlichen Beleg für eine mögliche Verbindung gibt, soll “die Pilotstudie uns nun erste Hinweise darauf liefern, ob der Betrieb von Laserdruckern und Kopierern die Innenraumluftqualität so beeinflussen kann, dass die Gesundheit geschädigt werden kann”, sagte BfR-Präsident Andreas Hensel. Die Erhebung soll etwa ein Jahr dauern und wird mit Mitteln des BfR am Institut für Innenraum- und Umwelttoxikologie der Universität Gießen durchgeführt. “Die besondere Herausforderung bei der Bewertung möglicher gesundheitlicher Risiken liegt in der Vielzahl der in Frage kommenden Quellen potenziell gefährlicher Stoffe”, so Wolfgang Lingk, im BfR als Abteilungsleiter verantwortlich für die Sicherheit von Stoffen und Zubereitungen.
Einerseits sei nicht bekannt, aus welchen chemischen Komponenten handelsübliche Toner bestehen. Andererseits müssten neben den Inhaltsstoffen von Tonern auch andere aus dem Druckprozess freigesetzte Stoffe wie etwa Papierstäube oder der Materialabrieb der Maschinen berücksichtigt werden, schilderte Lingk das Problem.
Laut BfR sind Hersteller von ‘gefährlichen Produkten’ verpflichtet, ihre Rezepturen und damit die Inhaltsstoffe mitzuteilen, damit im Vergiftungsfall schnell wirksame Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Toner gehören aber nicht dazu. Für sie gilt die Rezepturmeldepflicht deshalb nicht. Für die Bewertung des gesundheitlichen Risikos bittet das Institut die Hersteller trotzdem um Informationen zur Zusammensetzung ihrer Produkte.
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