Mai-Agenda

Hat sich was mit Wonnemonat! Das hässliche Thema Staatsschutz steht im Mai auf der IT-politischen Tagesordnung – bis zum Abwinken.

TOP 1: Ausweise mit biometrischen Daten. Eigentlich kann man da kaum was dagegen haben.

Dem Grenzer muss man schließlich eh seinen Pass zeigen. Da kann es denn auch gleich einer sein, der einen wirklich identifiziert.

Anhand von fotographischen Jungenderinnerungen, die in solchen Dokumenten gerne gepflegt werden, ist das ja nicht immer möglich. Sehr wohl aber anhand der vom Computer errechneten Kennziffern vom Gesicht. Die sind falten- und glatzenresistent.

Na ja, und wenn schon Daten erhoben werden, dann spricht nichts dagegen, dass es auch die richtigen sind.

Problematisch wird es nur, wenn jeder Elektronik-Bastler remote Zugriff auf anderer Leute Ausweispapiere bekommt, weil die Chips mit den Biometrie-Daten nicht abhörsicher sind. Deswegen werden jetzt sogar in den USA vorsichtige Zweifel an der Chip-gestützten Sicherheits-Illusion laut.

In Deutschland opponiert der Bundesdatenschutzbeauftragte dagegen. Der Innenminister hat ihn daher auch gleich wegen der “Überschreitung seiner Kompetenzen” gerügt. Dabei gilt als Kompetenzüberschreitung im Sinne Otto Schilys, zu einem beliebigen Thema anderer Ansicht als dieser zu sein.

TOP 2 hat ebenfalls der Innenminister auf die Agenda gesetzt: Er will diesen Monat die Sommer-Ausgabe seines Otto-Katalogs herausbringen. Das wäre dann dessen dritte Auflage. Alles, was an neuen Dateien, Vernetzungen und Möglichkeiten zur Überwachung noch nicht eingerichtet worden ist, soll da rein.

Das unterscheidet denn wohl auch Möchtegern-Politiker von richtigen. Guido Westerwelle, der gerne Außenminister werden will, muss zum Big-Brother-Spielen zu RTL in den Container. Otto Schily braucht dazu keinen Fernsehsender.

TOP 3 schließlich:  Am 31. Mai soll in München das Verfahren gegen Lokman Mohammed wieder aufgenommen werden. Er ist der erste Angeklagte, der beschuldigt wird, gegen den neuen § 129b StGB verstoßen zu haben.

Dieser stellt die Mitgliedschaft in ausländischen terroristischen Vereinigungen unter Strafe und ist durch eine frühere Ausgabe des Otto-Katalogs ins deutsche Strafgesetzbuch aufgenommen worden.

Lokman Mohammed nun wird vorgeworfen, eine Führungsfigur der Ansar el Islam, der “Helfer des Islam”, zu sein. Das würden abgehörte Telefongespräche belegen, die baden-württembergische Ermittler aufgezeichnet haben.

Den Münchner Richtern allerdings haben jene die Abhörprotokolle nicht rechtzeitig vor dem ersten Prozess gegen Lokman Mohammed zugänglich gemacht. Aus “Geheimhaltungsgründen” wie’s heißt. Deswegen ist das Verfahren seinerzeit geplatzt.

Womit wieder einmal bewiesen wäre, dass es einen übermächtigen Big Brother hierzulande nicht gibt. Persönliche Daten von Terrorismus-Verdächtigen jedenfalls sind im Zuständigkeitsstreit staatlicher Stellen und der zugehörigen Dienstherren ausreichend gegen eine Weitergabe zum möglichen Nachteil der Betroffenen gesichert. Datenschutz durch Unfähigkeit!

Und jetzt verlangen jene Stellen, die sich noch nicht einmal den Postweg zur zwischen-behördlichen Kommunikation hinreichend erschlossen haben, nach neuen rechtlichen und technischen Möglichkeiten. Nö, diese Agenda abzuarbeiten, wird wirklich keine Wonne.