Blogging wird arbeitsrechtlich interessant
Die Verbreitung von Blogs durch Angestellte ruft immer mehr Wachsamkeit seitens der Arbeitgeber hervor.
Die Verbreitung von Blogs durch Angestellte ruft immer mehr Wachsamkeit seitens der Arbeitgeber hervor. Aber der Umgang mit redefreudigen Angestellten – vorausgesetzt, dass sie nicht anonymisiert tippen – ist derzeit grundverschieden und reicht von absoluter Toleranz bis zum absoluten Verbot, mit allen Grautönen dazwischen. Jetzt gibt es in den USA erste Stimmen, die nach einheitlichen Richtlinien rufen, um diesen Wildwuchs zu stoppen.
Hier gibt es beispielsweise Bestrebungen, die Blogs wirksam zu unterbinden, sofern sie das Unternehmen schädigen oder Firmengeheimnisse plötzlich frei im Web verfügbar sind. CEOs reagieren demnach zunächst hilflos, denn sie haben gelernt, dass auch ein Weg zur Rechtsabteilung nicht weiterhilft, solange das jeweilige Arbeitsrecht die Blogs nicht verbindlich einordnet: also entweder als arbeitsrechtlich relevant oder als Freizeitaktivität.
Dann komme es aber immer noch darauf an, wann (Arbeitszeit oder Freizeit) und in welcher Form (auf der privaten Homepage, anonymisiert oder in einer Intranet-Ecke), sowie mit welchen Mitteln (privater PC oder Firmennetz) die Blogs erstellt werden. So beschreibt die New York Times die aktuelle Diskussion unter Angestellten, Arbeitgebern und Juristen. Annalee Newitz, Policy-Analystin bei der Electronic Frontiers Foundation, warnt aber auch die Angestellten vor möglichen Konsequenzen. Es gebe derzeit keinerlei Schutz für Inhalt und Autor. Bis zur fristlosen Kündigung sei alles schon vorgekommen.
Andererseits haben Firmen wie Sun Microsystems einen wahren internen Blogging-Wettbewerb ausgeschrieben, mittlerweile versucht sich sogar der Microsoft-Konzern in diesem Trend – in einem genau abgesteckten Rahmen. Juristen wie Martin Malin vom Chicago-Kent College of Law gehen derweil grundsätzlich an das Thema heran. Er macht ein ganz großes Fass auf, bevor er einheitliche Richtlinien fordert. Man müsse, so sagt er, zunächst einmal festlegen, wo der Angestellte aufhöre und die Privatperson beginne, erst dann könne man die Blog-Frage richtig bearbeiten. Für Mark Jen’s Karriere bei Google kommt ein etwaiges Gesetz sowieso zu spät: Er wurde im Januar nach nur zwei Wochen und wenigen Blog-Zeilen gekündigt. Doch aus Schaden wird man klug: Er arbeitet jetzt für seinen neuen Arbeitgeber Plaxo an einer verbindlichen Blog-Betriebsvereinbarung.