Fortinet spürt juristische Folgen der GPL-Abmahnung auf der CeBIT

Mit einer einstweiligen Verfügung hat ein Münchner Gericht einer Forderung von dem Linux-Experte Harald Welte statt gegeben.

Mit einer einstweiligen Verfügung hat ein Münchner Gericht einer Forderung von Harald Welte statt gegeben. Der Linux-Experte hatte die Firma Fortinet verklagt, weil sie die General Public License (GPL) verletzt und echten Linux-Code im eigenen Code versteckt habe. Möglicherweise muss der Hersteller jetzt damit rechnen, dass die einstweilige Verfügung solange einen Vertrieb der zwei kritisierten Produkte in Deutschland unterbindet, bis die Firma nachgibt.

Das Verfahren betrifft die Appliances ‘FortiGate’ – das ist das Flaggschiffprodukt –  und ‘FortiWifi’ – das ist die Variante, die für drahtlose Firmennetze geeignet ist. Die Geräte fungieren als Firewall und haben Antivirus-Funktionen an Bord. Fortinet soll bei beiden Geräten in der Softwareschublade sogar kryptografische Techniken angewandt haben, um die offenen, beziehungsweise die Linux-Fragmente zu verschleiern, so Weltes Anklageschrift.

Vorangegangen war dem Entscheid ein Schreiben, in dem Fortinet und weiteren Firmen anlässlich ihres Auftrittes auf der Computermesse CeBIT 2005 im März vorgeworfen wurde, dass sie die GPL in ihren Produkten verletzen würden. Eine außergerichtliche Einigung, so Welte, sei nicht möglich gewesen, daher der Weg vors Gericht. Fortinet hat sich ebenfalls schon zu der Sache geäußert. Aus der Äußerung, das Erwirken einer einstweiligen Verfügung sei eine unnötige Aktivität seitens Welte gewesen, geht hervor, dass Fortinet die ganze Sache offenbar bis dato nicht ernst genommen hatte. So schreibt es zumindest Welte in einem Blog, hinter dem die Organisation zur Bekämpfung von GPL-Verletzungen, gpl-violations.org, steht.