Telekom bittet Kommunen für DSL-Anschluss zur Kasse
Erpressung, Augenwischerei und Bestechlichkeit – das sind, grob zusammengefasst, die Vorwürfe, die die alternativen Anbieter von TK-Diensten der Deutschen Telekom vorwerfen.
Erpressung, Augenwischerei und Bestechlichkeit – das sind, grob zusammengefasst, die Vorwürfe, die die alternativen Anbieter von TK-Diensten der Deutschen Telekom vorwerfen. Hintergrund dieser Vorwürfe ist die offenbar gängige Praxis der Telekom, sich die Versorgung von abgelegenen Städten und Gemeinden durch finanzielle oder geldwerte Gegenleistungen verschiedener Art vergolden zu lassen. Dies sei nicht angebracht.
Soweit richtig, weil die Kommunen ja auch nicht am Gewinn oder Umsatz beteiligt werden. “Die Kommunen in der DSL-Diaspora werden von der Telekom offenbar immer häufiger vor die Wahl gestellt nach dem Motto: Verschaff uns Kunden und grabe Kabelschächte, dann legen wir DSL-Kupfer neben unsere schöne, aber leider unbrauchbare Glasfaser. Das läuft nicht nur auf eine klare Subventionierung des Ex-Monopolisten hinaus, sondern bietet auch die Gewähr für die nächste Wettbewerbsverzerrung”, erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, in dem viele regionale und City-Carrier vereinigt sind. Er nennt diese Strategie eine Subventionierung des umsatzstärksten und größten Mitbewerbers.
Eher mit Bedauern sieht der Breko, der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsanbieter, die Schritte der Deutschen Telekom. “Wir halten dieses Vorgehen – gelinde gesagt – für erpresserisch”, so Verbandspräsident Peer Knauer. Beim Ausbau ihrer Netze erhalten City- und Regio-Carrier keinerlei Zahlungen von Kommunen, führt er an. Knauer: “Solche Forderungen haben wir nie erhoben.” Ganz im Gegenteil müssten die alternativen Netzbetreiber für die Nutzung von Kabeltrassen – etwa in der Kanalisation – zahlen. Bei entsprechender regulatorischer Beschlusslage werden die Breko-Mitglieder dennoch eine halbe Milliarde Euro in den DSL-Ausbau in Deutschland investieren. Eine “Subventionierung auf Kosten der Steuerzahler” sei hierbei selbstverständlich nicht vorgesehen.