2004 sei die Zahl der Telefonüberwachungen erneut gestiegen, teilte der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, mit. So hätten die Telekommunikationsunternehmen der Regulierungsbehörde im letzten Jahr insgesamt rund 30.000 Anordnungen der Telefonüberwachung gemeldet.
Schaar zeigt sich besorgt über diesen Anstieg und nennt Vergleichszahlen aus den Vorjahren. So hätte es 2003 etwa 25.000 und 2002 etwa 22.000 Überwachungen gegeben. 2001 waren es knapp unter 20.000. 1995 habe die Zahl der bekannten Überwachungen bei nicht ganz 5000 gelegen.
Schaar setzt diese Zahlen ins Verhältnis und erklärt, dass innerhalb eines Jahrzehnts die Anordnungen zur Überwachung um 500 Prozent zugenommen hätten. Von diesen Zahlen beunruhigt fordert er, dass die Überwachungen auf schwere Straftaten beschränkt werden sollten. Zudem sollten detaillierte Berichtspflichten für die Strafverfolgung eingeführt werden.
Außerdem, so fordert der Bundesbeauftragte, sollten Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht der Betroffenen strenger gehandhabt werden. Letztlich will Schaar sichergestellt wissen, dass Gespräche zwischen Beschuldigten und zeugnisverweigerungsberechtigten Personen grundsätzlich nicht verwertet werden dürfen.
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