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Richtigstellung

In einem Beitrag von 2. Februar 2006 hatten wir berichtet, dass Matthew Mellon, ein erfolgreicher Geschäftsmann und Mitglied der in Großbritannien renommierten Mellon-Familie, zusammen mit einer Hackergang in London vor Gericht steht. Der Artikel gab Behauptungen wieder, die in der britischen Zeitung The Sunday Times erhoben wurden. Darin soll Matthew Mellon in Verbindung mit einer Hackergang gestanden haben, die die Computer des National Health Service (NHS) mit erpresserischer Absicht geknackt und Telefone angezapft haben soll. Im Artikel von silicon.de wurde außerdem über mögliche Motive von Herrn Mellon für seine Beteiligung an diese Straftaten spekuliert.

Wir stellen richtig, dass Matthew Mellon nicht wegen der oben aufgeführten Delikte, die der Bande vorgeworfen werden, angeklagt ist, und dass unser Artikel die Tatsachen nicht korrekt wiedergegeben hat und daher diffamierend war. Auch stellen wir richtig, dass Hr. Mellon für keine Straftat verurteilt wurde. Wir bedauern freimütig jegliches Ärgernis und Verlegenheit, die unser Artikel Herrn Mellon, seiner Familie und seinen Freunden, beschert haben mag.

Silicon-Redaktion

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