Wer als Unternehmen mehrere OS-Softwareprogrammzeilen (Open Source) nutzt, hat meist verschiedene Lizenzmodelle im Haus. Ob die Software der GPL, unter einer firmenkontrollierten GPL wie CATOSL oder BSD-Varianten unterliegt – die Verwaltung der verschiedenen Rechte und Pflichten kann den Designer stundenlang beschäftigen. Doch kürzlich hat sich das Branchenmagazin News Forge in der Szene umgehört und bei einem Softwareautor Abhilfe entdeckt: Metalizenzen.
Darunter versteht man eine übergeordnete Lizenz, die alle Richtlinien der verwendeten Lizenzen enthält und beachtet. Diese Metalizenz und ihre korrekte Nutzung erlaubt dem Anwender, den Code unter jeder in der Metalizenz beachteten und aufgelisteten Lizenz zu sharen und zu nutzen. Das ist offenbar die einfachste Form einer solchen Metalizenz, die sich auch noch durch weitergehende Bestimmungen mit den einzelnen Lizenzvergabestellen erweitern lässt.
Der selbst ernannte Coder Grigor Gatchev hat einige Vorschläge gemacht, wie eine solche Metalizenz aussehen könnte, um den Nutzern eine legale Möglichkeit für das Sharen von verschiedenartig lizenziertem Code zu geben. Schließlich, so führt er an, würden die Lizenzen immer verschiedener, je weiter die Nutzer die OS-Entwicklung vorantreiben. Metalizenzen, die von den jeweiligen Wächtern des Open Source anerkannt sein müssen, sind für ihn ein gangbarer Weg, dem Kunden die Nutzung zu erleichtern.
Schließlich, so heißt es auf seiner Homepage weiter, seien General Public Licence und BSD bei weitem nicht mehr die einzigen Lizenzgruppen. Und täglich kommen neue hinzu. Außerdem sei es inzwischen gang und gäbe, auch zwischen nichtkompatiblen Lizenzgattungen illegal ein so genanntes Cross-Licensing durchzuführen. Gatchev sieht hier einen Mangel an Sorgfalt mit dem Lizenzabkommen.
Als Alternative zu Metalizenzen schlägt er vor, dass die Lizenzhalter sich bei den Vergabestellen dafür einsetzen sollten, dass beispielsweise OSI, FSF und die BSD-Vergeber ihre Lizenzen individuell anpassen sollten, wenn ein Nutzer dies wünscht und die Lizenzen sharen möchte. Doch davon, so rät er, sollten sich die Anwender nicht zuviel versprechen, weil die Bedingungen in den Lizenzbestimmungen manchmal geradezu diametral entgegengesetzt seien.
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