Datenspeicherung nimmt erste EU-Hürde
Das EU-Komitee für Bürgerrechte hat die umstrittene Direktive zur Vorratsdatenspeicherung genehmigt, da sie weiteren Veränderungen unterliegen wird.
Weil sie in bestimmten Punkten abgeändert worden war und weiteren Veränderungen unterliegen wird, hat das EU-Komitee für Bürgerrechte die umstrittene Direktive zur Vorratsdatenspeicherung genehmigt. Das gilt als Meilenstein der EU-Direktive auf dem Weg zum europaweiten Gesetz. Doch die Änderungsvorschläge der Kritiker gehen weiter in Brüssel ein.
Die Direktive fordert in der jetzigen Form die TK-Anbieter zu einer mindestens sechsmonatigen Speicherung sämtlicher Daten auf. Höchstens sind es jetzt zwölf Monate Speicherpflicht. Allerdings müssen die Regierungen der EU-Länder für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen. Weiterhin heißt es, dass nur ein Richter den Zugriff auf die gespeicherten Daten erlauben kann, was in der bisherigen Version der Direktive nicht enthalten war. Außerdem ist es nun eine Kann-Bestimmung, die Daten abgebrochener Verbindungen ebenfalls zu speichern. Dies war zuvor verpflichtend. So hatten sich die Bürgerrechtler gegen Staaten der EU durchgesetzt, die eine vierjährige Speicherung durchsetzen wollten. Bevor die Regelungen aber nun zu einem Gesetz werden können, müssen sie von den Ministern der Länder im Europarat abgestimmt werden.
Für Firmen ist interessant, dass nach dem aktuellen Vorschlag nur jene Internet- und Telefondaten vorgehalten werden müssen, welche bereits jetzt für Bilanzen und Finanzen gespeichert werden. Dabei geht es jeweils nur um die Verbindungsdaten von Telefongesprächen und SMS, aber nicht um die Gesprächsinhalte. Weitere Angaben wie E-Mail-Verkehrsdaten und MAC-Adressen sollen nicht archiviert werden. Die Innenpolitiker unterstützten zudem Forderungen der Branche, dass die Kosten aufgeteilt werden. Derzeit ist im Gespräch, dass die Staatskassen dafür herangezogen werden könnten.