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Oberster Datenschützer bekämpft Vorratsspeicherung von Daten

Keine Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikations- und Internetdienste fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Er lehnt eine flächendeckende Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten für die Bereiche Telekommunikation und Internet ab und reagiert damit auf Aussagen, wonach politische Kreise über die mögliche Einführung einer Vorratsdatenspeicherung von einem Jahr laut nachdenken.

Momentan steht das Gesetz vor solchen Vorhaben, heißt es vom Bundesbeauftragten für Datenschutz. Das Telekommunikationsgesetz, welches erst am 17. Februar 2005 vom Bundestag bestätigt worden war, sieht eine Speicherung von Verkehrsdaten nur in einem sehr beschränkten Umfang, nämlich nur zu Abrechnungszwecken und höchstens für sechs Monate vor. “Dieses Votum des Gesetzgebers darf nicht konterkariert werden”, so Schaaf.

Der Wunsch, mit Hilfe der Vorratsspeicherung Daten zu erhalten, die möglicherweise für Zwecke der Strafverfolgung benötigt werden könnten, hätte das Speichern von Millionen von Daten vollkommen unschuldiger Bürger zur Folge. Gegen eine Vorratsdatenspeicherung sprächen aber nicht nur verfassungsrechtliche Argumente. Es sei auch fraglich, ob sie im Ergebnis die praktische Arbeit der Strafverfolgungsbehörden in dem Umfang unterstützten, wie dies bislang nur vermutet wird.

Schaaf rät zu Alternativen zu diesem empfindlichen Eingriff in die Bürgerrechte. Er verweist auf die USA, wo “gute Erfahrungen mit dem ‘Quick-Freeze-Verfahren’ gemacht” worden seien. Dort sei ein Vorratsspeichern gar nicht üblich. Weder die Telekommunikationsunternehmen noch die Internet-Zugangsdienste sind in den USA verpflichtet, Verkehrsdaten zu speichern. Die Strafverfolgungsbehörden gehen in begründeten Fällen auf die Unternehmen zu und bitten um Speicherung bestimmter Daten. Nachdem diese Daten gesichert sind, hat die Behörde 90 Tage Zeit, Beweise zu sammeln, um einen richterlichen Beschluss zu erwirken. Mit dessen Hilfe können sie dann auf die Daten zugreifen. Schaaf wünscht sich, dass die Erfahrungen aus den USA auch in Europa zu Rate gezogen würden.

Schließlich habe eine Untersuchung von exemplarischen Anfragen an AOL ergeben, dass die Daten in weit geringerem Maße als bisher angenommen, also nur zu einem Viertel, überhaupt strafrechtlich beachtet worden seien.

Silicon-Redaktion

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