Telefonauskunft: Rückwärtssuche in der Kritik
Verbraucherschützer haben auf die Gefahren der ‘Rückwärtssuche’ hingewiesen.
Verbraucherschützer haben auf die Gefahren der ‘Rückwärtssuche’ hingewiesen. Dieses Feature wird etwa von der Telekom-Auskunft und von Telegate angeboten. Mit der ‘Inverssuche’ erhält ein Anrufer bei Angabe der Telefonnummer weitere Daten, so wie Straße und Hausnummer.
Diese Informationen könnten missbraucht werden, befürchten Verbraucherschützer. So könnten Diebe die Telefonnummer eines privaten Immobilienverkäufers nutzen, um mit einem Anruf bei der Auskunft die Lage des Hauses zu ermitteln. “Das Missbrauchspotential der Daten, die bei Nennung der Telefonnummer preisgegeben werden, ist noch nicht absehbar”, sagte Carola Elbrecht, Expertin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, der Nachrichtenagentur dpa.
Elbrecht riet den Anwendern, einer Teilnahme an der Rückwärtssuche bei der jeweiligen Telefongesellschaft zu widersprechen. Es gebe keine “saubere Einwilligungslösung”, man müsse in der Regel selbst aktiv werden. Eine Freischaltung für die Inverssuche sei nur dann erlaubt, wenn man im Telefonbuch oder einem öffentlichen elektronischen Kundenverzeichnis eingetragen sei.
Die Telekom weise auf Rückseite der Telefonrechnung darauf hin, wie man sich der Inverssuche entziehen könne. Anbieter wie Arcor und HanseNet hätten bereits sämtliche Kundendaten für die Rückwärtssuche gesperrt.
E-Plus, O2 und T-Mobile hätten dies “provisorisch” getan. Vodafone habe seine Kunden angeschrieben und sie aufgefordert, der Teilnahme an der Inverssuche zu wiedersprechen. E-Plus, O2 und T-Mobile prüften derzeit ein ähnliches Vorgehen.