Die Preise für Multifunktionsgeräte wie Drucker mit Scanner- und Kopierfunktion werden möglicherweise bald deutlich anziehen. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied in einem Musterprozess zwischen Hewlett-Packard (HP) und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), dass die Hersteller solcher Geräte hohe Urheberrechtsabgaben zahlen müssen. Die Richter gaben damit der VG Wort recht. Die Druckerindustrie fürchtet negative Auswirkungen für Verbraucher und Hardware-Hersteller.
Rückwirkend zum 1. April 2001 sind für Schwarz-Weiß-Geräte je nach Leistungsfähigkeit Abgaben zwischen 38 und 306 Euro fällig – für Farbgeräte schlägt der doppelte Betrag zu Buche. Da jedoch Farb-Multifunktionsgeräte inzwischen im Handel für unter 100 Euro angeboten werden, würde die geforderte Abgabe von mindesten 76 Euro den Verkaufspreis dieser Geräte nahezu verdoppeln. Sollte das Urteil Bestand haben, drohten den Herstellern Zahlungen von rund 120 Millionen Euro pro Jahr, heißt es vom Branchenverband Bitkom.
“Wir müssen uns fragen, ob in Deutschland noch Multifunktionsgeräte verkauft werden können. Mit dieser Entscheidung würden unsere Verbraucher, Händler und Hersteller extrem benachteiligt”, sagt HP-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus zu dem Gerichtsurteil. HP wurde stellvertretend für alle anderen Hersteller von der VG Wort verklagt. “Wir sind bereit, angemessene Abgaben für Multifunktionsgeräte zu zahlen. Dieses Urteil zeigt jedoch, wie eine veraltete Gesetzeslage und eine unzeitgemäße Interpretation einen ganzen Wirtschaftszweig ruinieren können”, so Stachelhaus. “Wir werden in jedem Fall in die Revision gehen.”
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