Adobes E-Signatur gilt wie eine eigenhändige Unterschrift
Elektronische Signaturen in pdf-Dokumenten entsprechen künftig dem Deutschen Signaturgesetz sowie der Signaturverordnung.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Signaturlösung von OPENLiMiT ‘SignCubes’ für den Adobe Acrobat und Adobe Reader nach international anerkannten Common Criteria und deutschen Normen zertifiziert.
Elektronische Signaturen in pdf-Dokumenten entsprechen künftig dem Deutschen Signaturgesetz sowie der Signaturverordnung. Damit sind digitale ‘Unterschriften’ in einem Dokument in pdf-Format rechtsverbindlich und sichern mit Beweiskraft die Authentizität von Informationen beispielsweise für Anforderungen im Compliance-Umfeld.
Die ‘Qualifizierte Elektronische Signatur’ soll verhindern, dass Inhalte heimlich verändert, Urheber ‘ausgetauscht’ oder die Dokumente von Hackern ausgelesen werden können. Sie soll jegliche absichtliche oder unabsichtliche Manipulation sofort ersichtlich machen.
Laut Adobe ist die Anwendung der Sicherheitslösung ganz einfach. Habe der Nutzer ein pdf-Dokument fertig gestellt, brauche er nur noch seine Signaturkarte in das Lesegerät stecken und das Signaturfeld anzuklicken. Dem Anwender werde dann eine Zusammenfassung des geplanten Signaturvorgangs angezeigt und er müsse bloß noch abschließen durch die Eingabe einer persönlichen PIN.
Über eine Zertifikatsprüfung könne ferner bewiesen werden, dass die Signatur nicht gefälscht wurde, der Zertifikatsinhaber also echt ist. Dabei werden aber keine persönlichen Daten des Inhabers preisgegeben – lediglich der Name. Durch die Verschlüsselung können Daten nicht von Dritten eingesehen werden. Und die Tatsache, dass das Dokument nur von demjenigen entschlüsselt werden kann, für den es verschlüsselt wurde, beweise, dass es bei der richtigen Person landet.