Die deutschen Zugangsprovider wollen sich der Aufforderung der Verwertungsgesellschaft Gema nicht beugen, Peer-to-Peer-Webseiten (P2P) mit vermeintlichem Tauschbörsencharakter zu sperren.
“Die Zugangsprovider sind nicht die Hüter des Internets, die auf Zuruf die privaten oder wirtschaftlichen Interessen Dritter durch Zulassen oder Abschalten von Internetangeboten bedienen”, so Oliver Süme, Vorstand für Recht und Regulierung beim Verband für Internetwirtschaft eco. Es sei nicht die Aufgabe der Provider, geschäftliche Forderungen von Wirtschaftsorganisationen zu erfüllen und deren Auffassung von guten und schlechten Webangeboten zu teilen.
Der eco-Verband argumentiert außerdem, dass eine Haftungsbefreiung für durchgeleitete Inhalte im Teledienstegesetz gesetzlich festgeschrieben worden sei. Das bedeute, der Begriff ‘Zugangsbetreiber’ sei wörtlich zu verstehen. Provider gewährleisteten lediglich den Datentransport. Ohne die Verantwortung für das Hosting von vermeintlich urheberrechtlich bedenklichen Webseiten, könnten und wollten sie Seitenbetreiber auch nicht zur Abschaltung ihrer Portale auffordern.
Vergangene Woche hatte die Gema 42 deutsche Zugangsbetreiber zur Sperrung von insgesamt 18 Webseiten aufgefordert, darunter Audio-Esel, Eselfilme und Goldesel. Diese Webseiten bieten Anwendern Links zum Herunterladen von Musik- und Filmdateien über Tauschbörsen an. Auf der Goldeselseite beispielsweise heißt es: “Auf dieser Seite sind lediglich Links zu einer Tauschbörse! Diese Links sagen dem Programm nur wie die Datei heißt, das Programm sucht dann selber danach und wir haben dann damit nichts mehr zu tun!”
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