Die alte und neue Bundesjustizministerin Brigitte Zypries fordert die rechtliche Gleichbehandlung von traditioneller Post in Papierformat und elektronischen Kommunikationsdaten aus Mails und Handys. Ein besonderer Schutz durch das Fernmeldegeheimnis sei in einer “gewandelten Medienwelt” nicht mehr zeitgemäß.
Die aktuelle Rechtsprechung zum Postgeheimnis müsse auf elektronische Briefe und Daten übertragen werden, so Zypries. Das Postgeheimnis ende nämlich mit der Ankunft des Briefes im Briefkasten und könne im Durchsuchungsfall beschlagnahmt werden. Das müsse auch für Mails, SMS und Telefondaten auf dem Handy gelten, zitiert das Nachrichtenmagazin Der Spiegel die Ministerin. Computer und Handy seien nach Abschluss des Übertragungsvorgangs keine Fernmeldegeräte mehr, sondern nur noch Speichermedien wie der Briefkasten am Haus auch.
Der Ansatz widerspricht allerdings einem weiteren rechtlichen Grundsatz: Handy-Verbindungsdaten dürfen nur dann beschlagnahmt werden, wenn der Verdacht besteht, dass es sich um wichtige Informationen im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität handelt.
Der Fall, innerhalb dessen sich das Bundesverfassungsgericht mit der Thematik beschäftigen muss, liegt aber nicht im Bereich dieser Schwerstkriminalität, sondern betrifft laut dem Spiegel die Verfassungsbeschwerde einer Richterin, deren Wohnung durchsucht und Verbindungs- und Gesprächsdaten beschlagnahmt worden waren. Sie sollte Ermittlungsergebnisse an die Presse weitergegeben haben, was am Ende aber unbewiesen blieb.
Ein Urteil wird erst Anfang nächsten Jahres erwartet. Neben einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ist der Fall delikat, könnte doch ein grundsätzlicher Leitsatz zum Schutzumfang des Fernmeldegeheimnisses dabei herauskommen.
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