Infineon erwirkt einstweilige Verfügung gegen IG Metall

Wegen Anspuckens und “Pöbeleien gegen Arbeitswillige” durch Mitglieder der IG Metall hat die Infineon AG eine einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft erwirkt. Hintergrund des Streites ist ein legaler Streik vor den Werkstoren des Infineon-Werks in Neuperlach bei München, das geschlossen werden soll.

Dazu Reinhard Ploss, Group Vice President und General bei Infineon München: “Die IG Metall-Mitglieder haben sich seit Beginn des Streiks zum Teil immer wieder grob rechtswidrig verhalten. Arbeitswillige sind durch Anspucken, Pöbeleien und Beleidigungen eingeschüchtert und teilweise mit körperlicher Gewalt vom Zutritt zum Werksgelände abgehalten worden. Das Gericht hat unsere Auffassung geteilt, dass die Streikenden hier Rechtsbruch begehen und eine einstweilige Verfügung erlassen, die unseren Mitarbeitern freien Zugang zum Gelände ermöglicht.”

Die Verfügung verbietet nun die Aktivitäten, die die IG Metall am Montag früh gezeigt hat: So dürfen die Zugänge nicht mehr durch Streikposten blockiert werden, um die Streikbrecher am Zutritt zu hindern, “Menschenansammlungen, Fahrzeuge und Bierbänke” dürfen die Zugänge nicht mehr blockieren, heißt es im Text, der von Infineon an die Presse gegeben wurde. Arbeitswillige, Besucher und Kunden sollen demnach einen mindestens vier Meter breiten Zugang “sowohl auf dem Erdboden als auch im Luftraum darüber” ohne Kontrollen erhalten. Wer dennoch Blockaden der Tore anordnet oder durchführt, muss mit Bußgeld bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von sechs Monaten rechnen.

Ob dem Konzern aber Geld in dieser Höhe durch den Arbeitskampf verloren gehen könnte, was eine solche Strafsumme gewissermaßen impliziert, bleibt indes unklar. Infineon bekräftigte in einer früheren Meldung, sich durch den Streik nicht von der Schließung des Werkes abbringen zu lassen. “Der heute begonnene Streik wird nichts an unserem Plan ändern, das Perlacher Werk herunterzufahren und zu schließen”, sagte Reinhard Ploss am Montag. Die IG Metall prüft einstweilen, ob die einstweilige Verfügung mit dem gesetzlich verankerten Streikrecht vereinbar ist.

Silicon-Redaktion

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