Die Mutter füttert den Hund statt ihr Kind mit Brei, der Mann malt sich mit einem Kugelschreiber vor Aufregung das Gesicht voll… Szenen aus den letzten drei Sekunden, bevor sie bei Ebay einen Artikel ersteigert haben – oder auch nicht. “3…2…1… meins!” kann inzwischen jedes Kind rückwärts zählen und es verbindet damit nicht mehr nur ein Zahlenspiel, sondern den Werbespruch des Auktionshauses. Gerade den aber darf Ebay nur noch eingeschränkt nutzen, hat ein Gericht nun entschieden.
Das Landgericht Hamburg hat der Klage eines Unternehmensberaters stattgegeben, wonach Ebay auf die markenmäßige Verwendung des Slogans für bestimmte Waren wie Spielzeug oder Computerspiele verzichten muss. Der Geschäftsmann hatte sich den Spruch früher als das Auktionshaus in drei Warenklassen ins deutsche Markenregister eintragen lassen.
Nach Informationen der Tageszeitung Die Welt könnte das Urteil für das Auktionshaus schwere Folgen haben. Unter dem Slogan könnten jetzt Produkte auf den Markt kommen, die mit Ebay nichts zu tun haben. Nach Einschätzung eines Sprechers hat das Urteil in der Praxis jedoch keine Auswirkungen. Die Werbung läuft bereits seit Oktober 2003. Hinnehmen will das Unternehmen das Urteil nicht und hat Rechtmittel angekündigt.
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