Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat einen Entwurf für die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt. Der Entwurf wird im April im Bundeskabinett behandelt, sagte ein Sprecher der Behörde. Die Änderungen könnten dann noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten. Die Neufassung wurde durch den Koalitionsvertrag notwendig, der Investitionen in neue Infrastrukturen von einer Regulierung freistellt.
Hintergrund ist, dass die Deutsche Telekom 3 Milliarden Euro in den Aufbau eines neuen VDSL-Netzes investieren will. Die Berliner Koalition hatte dem Konzern zunächst ein zeitweiliges VDSL-Monopol zugestanden. Das war jedoch in Brüssel und bei den Telekom-Konkurrenten auf Kritik gestoßen. Während die Bundesnetzagentur auf die Linie Brüssels einschwenkte, boten Unternehmen wie Freenet und United Internet der Telekom an, das VDSL-Netz mitzufinanzieren.
Der jetzt vorgelegte Entwurf neigt die Waagschale wieder in Richtung Telekom. Es gehe darum, Anreize zu Investitionen zu schaffen und Innovationen zu fördern, heißt es darin. Neue Märkte sollten nur dann reguliert werden, wenn es Anzeichen dafür gebe, dass die “Entwicklung eines nachhaltig wettbewerbsorientierten Marktes im Bereich der Telekommunikationsdienste oder -netze andernfalls langfristig behindert wird”.
In Berlin gehe man davon aus, dass Brüssel mit dem vorgelegten Entwurf gut leben könne, sagte der Sprecher. Die Entscheidung über eine Freistellung von der Regulierung liege letztlich jedoch bei der Bundesnetzagentur.
Der Bundesverband alternativer Netzbetreiber (Breko) begrüßte den Entwurf und forderte gleichzeitig Nachbesserungen. In der Formulierung des neuen Paragraf 9a sehe man seine Auffassung bestätigt, dass der Wettbewerb der Infrastruktur schaffenden TK-Unternehmen gefördert werden muss, hieß es.
Der Anspruch der alternativen Netzbetreiber auf einen VDSL-Zugang sei damit nicht beschränkt, sagte Breko-Geschäftsführer Rainer Lüddemann. “Die Telekom ist nun aufgefordert, auf unser Gesprächsangebot zu einem gemeinsamen Glasfaserausbau einzugehen.”
Nicht befriedigend sei jedoch, dass der Entwurf weder eine Definition des Begriffs des neuen Marktes noch eine zeitliche Begrenzung der Regulierungsfreistellung beinhalte. “Hier muss im Gesetzgebungsverfahren nachgebessert werden, damit das neue Gesetz nicht als Persilschein für eine weit reichende Regulierungsfreiheit missbraucht wird”, meinte Lüddemann.
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