Ebay: Testberichte wie bei Amazon

Nach dem Vorbild von Amazon können sich jetzt auch Kunden der Online-Auktionsplattform Ebay über ihre Erfahrungen mit gekauften Produkten austauschen.

Nach dem Vorbild von Amazon können sich jetzt auch Kunden der Online-Auktionsplattform Ebay über ihre Erfahrungen mit gekauften Produkten austauschen. Die Nutzer können nicht nur das Kauf- oder Bezahlverhalten der anderen Teilnehmer bewerten, sondern auch ausführliche Beschreibungen zu den einzelnen Angeboten platzieren.

Texte zu Fragen wie etwa, welche Videokamera geeignet ist, oder ob sich die DVD mit dem zweistündigen Bonusmaterial auch wirklich lohnt, können Anbieter dann per Mausklick auch in ihr Angebot übertragen. Daneben sorgt der Ebay-Ratgeber für Lebenshilfe in allen Situationen: In redaktionell betreuten Foren werden Checklisten und Ratgeber zum Beispiel für eine Hochzeit oder für die Ausrüstung einer Heimkino-Anlage veröffentlicht.

“Wer könnte Produkte besser beurteilen, als diejenigen, die sie bereits gekauft und ausprobiert haben?” fragt Matthias Schäfer, Leiter Produktmanagement bei Ebay. “Dem Missbrauch dieser Bewertungen beugen wir vor, indem auch die Testberichte selbst von den Lesern auf ihre Qualität hin bewertet werden können.” Genauso sollen die Teilnehmer auch im Bereich Ratgeber nach dem Vorbild der Online-Enzyklopädie Wikipedia selbst die Qualität der Beiträge sicherstellen. Teilnehmer, die gegen Regeln der Plattform verstoßen, können durch andere Ebay-Nutzer gemeldet werden.

Von der neuen Funktion unabhängig hat jetzt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in 300 Auktionen Stichproben durchgeführt. Dabei habe sich gezeigt, dass viele Anbieter vor allem bei gebrauchter Ware die Gewährleistungspflicht ausschließen wollen, wozu sie auch berechtigt sind. Formal korrekt könne das jedoch nur ein Bruchteil der Anbieter umsetzten. Der Text “Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung” muss in dem Angebot auftauchen, so die Verbraucherschützer. Ansonsten könne auch der Privathändler für die gebrauchte Ware zwei volle Jahre lang in die Pflicht genommen werden.