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Single sucht… die passende Flirtbörse

Mit der Liebe ist es ja nun nicht so einfach. Und Mann oder Frau muss auch überhaupt erst einmal jemanden kennen lernen, der/die das Zeug dazu hat, ‘Liebe meines Lebens’ genannt zu werden. Wie schwer, aber auch wie begehrt die Partnersuche ist, zeigen Partnervermittlungen, die immer häufiger auch im Internet zu finden sind. Ob sie etwas taugen, hat Stiftung Warentest jetzt überprüft.

Insgesamt 16 “marktbedeutende” Flirtbörsen haben sich die Tester vorgenommen. Match.com und Yahoo Dating haben gewonnen. Wer dem Urteil der Stiftung vertraut, muss sich zumindest nicht mehr um die Plattform kümmern, die den idealen Partner vermitteln soll. Alles andere ist schließlich schon schwer genug.

Getestet wurden verschiedene Kriterien. Einmal ging es ums Geld. Die Online-Suche ist durchweg günstiger als Partnerinstitute. Zwischen 2000 und 7000 Euro verlangen letztere, Medien im Internet sind entweder kostenlos (Finya.de) oder verlangen zwischen 5 Euro (Love@Lycos) und 30 Euro (Meetic) pro Monat oder binden den Kunden an einen halbjährlichen Vertrag mit Gebühren zwischen 149 Euro (be2) und 179 Euro (Parship).

So wenig wie es eine Erfolgsgarantie geben könne, so wenig sei die Quote in die Bewertung mit eingeflossen. Dennoch konnten nur 2 der 19 Testsingles einen Partner finden. Was die Stiftung bewertet hat, ist die Internetnutzung der Börsen, die Vertragsabwicklung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Passgenauigkeit der Partnerangebote.

Bei der Passgenauigkeit sei wichtig, dass die vom System vorgeschlagenen Partner auch ungefähr das Aussehen, die Eigenschaften oder Hobbys haben, die die Singles erwarten. Gleiches müsse auch für die aktive Suche gelten. Bei den Tests lag das Problem meist nicht in der Menge der Angebote, sondern in ihrer fehlenden Passgenauigkeit. Wenn jemand etwa eine 20 bis 30-jährige Frau aus Berlin sucht, interessiert ihn kaum ein Profil einer 45-jährigen aus München. Bei der Nutzung der Börsen fiel auf, dass alle Anbieter Klauseln benutzen, die nicht erlaubt sind und die Verbraucher benachteiligen. Beispiel Datenschutz: FriendScout 24, Parship und be2 räumen sich per AGB-Klausel das Recht ein, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben. Das ist nicht erlaubt.

Bevor das einsame Herz sich also auf die Suche nach dem richtigen Partner machen kann, muss es sich zunächst die passende Flirtbörse aussuchen. Und wahrscheinlich lernt man sich am Ende statt im Internet im Supermarkt an der Käsetheke kennen.

Silicon-Redaktion

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