Die EU-Kommission könnte Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der Nichteinhaltung der EU-Richtlinie zur Beseitigung von Elektroschrott verklagen. Das berichtete das Handelsblatt. Die Richtlinie tritt EU-weit zum 13. August 2005 in Kraft.
Deutschland hatte im März 2005 zwar ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Das tritt jedoch erst zum 26. März 2006 in Kraft. Hersteller und Kommunen sollen so Zeit bekommen, um die Rücknahme zu organisieren. Diese Verzögerung könne zu einer Klage gegen die Bundesrepublik führen, so das Blatt.
Die Bundesregierung habe ihre Maßnahme zwar nach Brüssel gemeldet. Dagegen habe Großbritannien noch gar keine Meldung abgeben. Die EU-Kommission prüfe derzeit, ob die EU-Richtlinie in allen 25 Mitgliedsländern umgesetzt wird. Danach werde über das weitere Vorgehen – eventuell auch gegen Deutschland –
entschieden.
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass Verbraucher alte Elektrogeräte bei einem Neukauf kostenlos zurückgeben können. Käufer können das Altgerät auch in den Laden zurückbringen, in dem es gekauft wurde, ohne ein neues Gerät zu kaufen. Die Hersteller müssen Neugeräte zudem mit dem Bild einer durchgestrichenen Mülltonne kennzeichnen, um auf die Möglichkeit einer Rückgabe hinzuweisen.
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