TKG: Carrier fühlen sich betrogen

TK-Deregulierung ist schwer: Bleiben die Verhältnisse bestehen, melden sich die alternativen Carrier zu Wort – tun sie es nicht, ist die TK-Landschaft auch in Aufruhr.

TK-Deregulierung (Telekommunikation) ist schwer: Bleiben die Verhältnisse bestehen, melden sich die alternativen Carrier zu Wort – tun sie es nicht, ist die TK-Landschaft auch in Aufruhr. Jüngstes Beispiel dafür ist der Vorab-Protest, den der Verband der alternativen regionalen Carrier, Breko, gegen den anstehenden Beschluss des Bundestages zur Ergänzung des TKG einlegt.

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) soll um einen Passus ergänzt werden, der Anbietern “innovativer Dienste” – beispielsweise Voice over IP (VoIP) – das Recht einräumen soll, einen Teil der Leistungen nach und nach zu erbringen. Schließlich ist Innovation als Treiber für den Standort Deutschland ein Wahlkampfthema und die innovativen Unternehmen können mitunter kleinere Firmen sein mit wenig finanziellem Spielraum. Doch der Breko führt das Argument ins Feld, dass die Anbieter früher auch gezwungen gewesen seien, alles auf einmal anzubieten und moniert namentlich, dass die Anbieter mit dem Passus ihre Leistungen für Notrufnummern drei Jahre hinauszögern könnten.

Das so genannte TK-Änderungsgesetz, das derzeit im Vermittlungsausschuss des Bundestages verhandelt wird, führe also zu eklatanten Wettbewerbsverzerrungen zwischen den etablierten Unternehmen und neuen VoIP-Anbietern. Verbandsgeschäftsführer Rainer Lüddemann: “Bei der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes 1998 wurde den infrastrukturbasierten Wettbewerbern auferlegt, in kürzester Zeit entsprechende Systeme einzurichten. Hierfür waren erhebliche Investitionen erforderlich, die neuen Diensteanbietern nun einfach erlassen werden und ihnen damit einen erheblichen Marktvorteil bescheren.”
 
Damit sei eine Bevorzugung der neuen Anbieter gegeben, die einen Verstoß gegen den Grundsatz der Technologieneutralität und des verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatzes darstellen könne. Lüddemann verweist darauf, dass gerade die Gewährleistung von Notrufen im öffentlichen Interesse liege und daher von jedem Anbieter von Sprachdiensten – unabhängig von der eingesetzten Technologie – ermöglicht werden müsse.