Der Vorschlag für die nächste Version der Open-Source-Lizenz GPL (General Public License) könnte eine Klausel enthalten, die Unternehmen abstraft, die Patentklagen gegen Open-Source-Software erheben. Solchen Unternehmen würde dann untersagt, das beklagte Produkt weiter zu vertreiben.
Diese Einschränkung solle sich jedoch nur gegen Unternehmen richten, die tatsächlich gegen freie Software klagen. Andere, die lediglich Patente halten, sollen weiterhin auch Software unter der GPL verbreiten dürfen. “Wir wollen niemanden behindern, freie Software zu nutzen, nur weil er Patente besitzt”, erklärte Joachim Jakobs von der Free Software Foundation Europa gegenüber US-Medien.
Die GPL 3.0 könnte zudem eine Klausel enthalten, die Unternehmen bestraft, die Technologien einsetzen, über die Kopien beschränkt werden. Dafür müsse aber noch ein vernünftiger Weg gefunden werden. Noch sei nicht abzuschätzen, welche Formulierungen sich gegen Softwarepatente und Digital Rights Management richten sollen. Ob der Autor der GPL, Richard Stallman, mit diesem Vorstoß versucht zu verhindern, dass der Linux-Ankläger SCO seine Produkte zusammen mit Open-Source-Software wie etwa der MySQL-Datenbank anbietet, ist unklar.
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