EU-Datenschützer rügen Entwurf für Vorratsspeicherung von ITK-Daten

Der Entwurf der EU-Richtlinie zur Vorratspeicherung von Telefon- und Internetdaten wird von den Datenschutzbeauftragten der EU-Staaten scharf kritisiert. Der Vorschlag der Kommission habe eine historische Dimension, so der deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar.

Eine obligatorische generelle Vorratsdatenspeicherung greife in das unverletzliche Grundrecht auf eine vertrauliche Kommunikation ein, teilt die Gruppe ‘Artikel 29’ mit. “Jede Einschränkung dieses Rechts darf nur aufgrund einer dringenden Notwendigkeit erfolgen”, erklärte Schaar. Sie sollte nur in Ausnahmefällen gestattet sein und müsse angemessenen Sicherheitsmaßnahmen unterliegen.

Die Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten würden zum ersten Mal gezwungen, Milliarden von Telefon- und Internetdaten aller Bürger für Ermittlungszwecke zu speichern.

Bei der Kritik habe die Gruppe, die sich aus den Datenschutzbeauftragen der 25 Mitgliedsländer zusammensetzt, auch nicht das Risiko der terroristischen Bedrohung für die Demokratie aus dem Auge verloren. Die Datenschützer zweifeln jedoch an den von der Kommission erbrachten Argumente für eine umfassende Vorratsdatenspeicherung. Zudem existierten Methoden der Überwachung, die weit weniger massiv in die Privatsphäre der Bürger eingreifen, wie etwa das Verfahren Quickfreeze.

Außerdem müsste der Zweck einer Überwachung im Einzelfall klar definiert werden. Eine ‘schwere Straftat’ würde dabei nicht ausreichen. So fordert Schaar, dass für eine Überwachung der Kommunikationswege ein Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus oder des organisierten Verbrechens bestehen muss.

Zudem fordert die Gruppe, dass mit der Verpflichtung zur Speicherung der Verbindungsdaten auch spezielle Schutzvorkehrungen getroffen werden müssten. Dabei sollte besonders der Zugang und die Nutzung der Daten besonderer Kontrolle unterworfen sein. Auch Inhaltsdaten dürften nicht festgehalten werden, forderte Schaar.

Nachdem das EU-Parlament den Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung des EU-Rates abgelehnt hatte, versuchte die Kommission die Volksvertreter mit einem  abgemilderten Vorschlag zu gewinnen. Darin wird die Speicherdauer klassischer Telefondaten auf zwölf Monate und von Internetdaten auf sechs Monate begrenzt. Der Rat hatte eine Speicherung von bis zu drei Jahren gefordert.

Silicon-Redaktion

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