Eine neue Masche gefährdet demnach nicht nur, aber vor allem Jugendliche und Kinder, die ein Handy besitzen und sich die Zeit mit dem Herunterladen von Klingeltönen, Spielen oder Horoskopen vertreiben. Unter Umständen schließen sie Abonnement-Verträge ab. Statt des Klingeltons nämlich willigen sie unwissentlich in Abos mit Tagespauschalen von bis zu 10 Euro ein. Das kann passieren, wenn unseriöse Internetanbieter die Handynummer des Kunden einfordern, um ihm per SMS den Zugangscode zu einer bestimmten Webseite zusenden zu können. Die Nummer wird dann genutzt, um die Kosten für das ‘bestellte’ Abo mit der nächsten Handyrechnung zu präsentieren.
Dass Summen von 300 Euro zusammenkommen können, davon ahnt der Anwender zunächst nichts. Es fehlt nämlich jeglicher Hinweis auf das Abo. Deshalb warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz davor, leichtfertig solche Dienste, darunter auch Hausaufgaben-Services in Anspruch zu nehmen. Denn auch Prepaid-Karten bieten keinen Schutz. Sobald das Guthaben neu aufgeladen wird, wird das laufende Abo gleich wieder von der Karte abgebucht, berichtet Focus Online.
Falls doch ein Minderjähriger Opfer der Abzocke geworden ist, ist der Vertrag nach Auffassung der Verbraucherzentrale “schwebend unwirksam”, wie es im Gesetz heißt, sofern er ohne die Zustimmung der Eltern gehandelt hat. Die können die Genehmigung nachträglich verweigern und den Vertrag somit unwirksam werden lassen.
Weiter Informationen können sich besorgte Handybenutzer für 50 Eurocent im Internet unter www.vz-rlp.de herunterladen oder in den örtlichen Verbraucherberatungsstellen abholen.
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