Die ARD darf bei ihrer Wahlberichterstattung an diesem Sonntag unter die Umfrageergebnisse von Infratest kein Microsoft-Logo einblenden. Eine entsprechende einstweilige Verfügung hat der Linux-Verband am Freitag – also quasi in letzter Minute – vor dem Landgericht Hamburg gegen den NDR durchgesetzt. Der ist für die Wahlberichte der ARD verantwortlich.
Wegen der Dringlichkeit wurde die Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen – dem NDR stehen deshalb Rechtsmittel gegen die Entscheidung zur Verfügung. Der Linux-Verband betrachtet das Microsoft-Logo, das unter Grafiken des Dienstleisters Infratest dimap eingeblendet wird, als Schleichwerbung. Damit würden die gesetzlich festgelegten Regeln für politische Sendungen umgangen.
NDR-Sprecher Martin Gartzke hatte den Vorwurf bereits in der vergangenen Woche zurückgewiesen. Das Landgericht Hamburg habe die Praxis in einem Urteil vom 13. November 2002 “ausdrücklich für zulässig erklärt und festgestellt, dass eindeutig keine Schleichwerbung vorliegt”. Zudem hätten die Wahlforscher von Infratest dimap mit Zustimmung der ARD die Möglichkeit, mit einem technischen Dienstleister zusammenzuarbeiten und diesen mit in die Quellenangabe aufzunehmen.
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