Entgegen einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg hat die ARD ihre Grafiken zur Wahlberichterstattung doch mit Microsoft-Logo ausgestrahlt. Grund: Der NDR hatte rechtliche Schritte gegen den Entscheid eingelegt und so – am Samstag Abend – eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung erreicht. Der Linux-Verband hatte gegen den NDR geklagt, weil die ARD bei ihren Hochrechnungen zur Wahl – die von Infratest dimap stammten – das Microsoft-Logo einblendete.
Der Linux-Verband wertet das als Schleichwerbung, zudem würden die Regeln für politische Sendungen, die im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt werden, damit umgangen. Der NDR argumentiert dagegen, bei dem Logo handle es sich um eine Quellenangabe, da Infratest für seine Hochrechnungen urheberrechtlich geschützte Datenbanken und Grafiken der Firma Microsoft benutze.
“Wenn diese Argumentation Bestand hätte, hätte Microsoft ein Recht auf werbewirksame Nennung seines Namens im Zusammenhang mit allen Werken, die mit seiner Software erstellt werden”, sagte der Vorsitzende des Linux-Verbandes Elmar Geese. Eine endgültige Klärung der Streitfrage wurde auf die Zeit nach der Bundestagswahl verschoben. “Die Zuschauer der ARD müssen solange ertragen, dass Umfrageergebnisse von Infratest weiter mit Schleichwerbung für Microsoft veröffentlicht werden”, so Geese. Der NDR hat in der ARD die Federführung für den Vertrag für Wahlberichterstattung mit Infratest dimap.
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