Regierung setzt Richtlinie zu ‘Basel-II’ in deutsches Recht um
Die neuen gesetzlichen Regelungen stellen die bedeutendsten Änderungen für die Bankenaufsicht seit den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts dar.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Einführung der neuen internationalen Eigenkapitalstandards (Basel II) in das deutsche Bankenaufsichtsrecht aufnimmt. Deutschland setzt damit die zugrunde liegende Richtlinie der EU um. “Die neuen gesetzlichen Regelungen stellen die bedeutendsten Änderungen für die Bankenaufsicht seit den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts dar”, erklärte das Bundesfinanzministerium in einer Stellungnahme.
Die neuen Regelungen sehen unter anderem eine individuelle Risikoeinstufung der Kreditnehmer vor. Zudem sollen Systeme entwickelt werden, um die Kreditrisiken besser zu messen. Die neuen Vorschriften sollen voraussichtlich Ende des Jahres in mehr als 100 Staaten in Kraft treten und die internationale Bankenlandschaft vergleichbarer machen, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.
Bislang sichern die Institute Firmenkredite mit 8 Prozent Eigenkapital. Mit dem neuen Regelwerk wird dieser einheitliche Wert entfallen und durch eine flexible, vom Ausfallrisiko abhängige Einstufung ersetzt. Je gefährdeter das Unternehmen, desto höher die Eigenkapitalquote der Banken, beschrieb Christoph Capellaro, Senior Manager, Risk Advisory Services bei Ernst&Young, die künftige Handhabung. Gute Kredite werden billiger, schlechte werden teurer”, so Capellaro bei einem Vortrag auf dem Seurity-Forum von silicon.de Anfang Februar.
Die Kreditwürdigkeit soll ferner durch ein einheitliches Prüfverfahren ermittelt werden. Allerdings beinhaltet laut Capellaro auch Basel II keine eindeutigen Handlungsvorschriften für Kreditinstitute. “Die Banken können sich im Grunde selbst Verfahrensweisen ausdenken.”