Wem das Löschen einer Spam-Mail nicht genügt, sondern auch noch die Verfolgung des Absenders wünscht, der kann die Werbepost künftig an eine neue Beschwerdestelle der Verbraucherzentralen schicken.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) erhofft sich eine abschreckende Wirkung, wenn nach einer Prüfung rechtliche Schritte gegen die Versender und Auftraggeber unternommen werden. “Neben Unterlassungsklagen werden wir auch versuchen, Spammern ihre Gewinne abzunehmen”, sagte vzbv-Experte Patrick von Braunmühl. Damit die Verbraucherschützer die Mails zurückverfolgen können, müssen bei der Weiterleitung an die Beschwerdestelle die Header-Zeilen mit Absender, Empfänger und Datum mitgesendet werden.
Außerdem forderte Braunmühl schärfere Gesetze, etwa die Verfolgung aller unerwünschter Werbe-Mails als Ordnungswidrigkeit. Die Bundesnetzagentur solle als zentrale Instanz für Sanktionen zuständig sein.
Die neue Beschwerdestelle ist Teil eines Anti-Spam-Projekts, das vom Bundesverbraucherministerium gefördert wird. Sie richtet sich nur an Privatleute. Firmen können sich an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs richten, hieß es.
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