In Österreich dürfen auf Festplatten in PCs und Notebooks keine Gebühren für Urheberrechte erhoben werden. Das hat der Oberste Gerichtshof in einem Musterprozess gegen den Hersteller Gericom entschieden.
Wie im Nachbarland Deutschland wurde in Österreich diskutiert, ob auf Massenspeicher in Rechnern auch Urheberrechtsabgaben an die Verwertungsgesellschaften fällig werden, wie sie etwa bei Leerkassetten oder CD-Rohlingen üblich sind.
Eine Gebühr für diese Datenspeicher sei aber nicht zulässig, sofern es sich um PCs oder Laptops handle. Speicher in Geräten wie MP3-Spielern sollen hingegen abgabepflichtig sein. Auch in Deutschland gibt es eine heftige Debatte über solche Abgaben. Hier kämpfen beispielsweise der Branchenverband Bitkom und der Hersteller Hewlett-Packard gegen eine Urheberrechtsabgabe auf Drucker.
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