EU-Rat ermöglicht Speicherung der Telefondaten
Die Justiz- und Innenminister der Europäischen Union haben die systematische Speicherung aller Telefon- und Internetdaten beschlossen.
Die Justiz- und Innenminister der Europäischen Union haben die systematische Speicherung aller Telefon- und Internetdaten beschlossen. TK-Anbieter müssen jetzt alle Telefon- und Internetverbindungen der EU-Bürger mindestens 6 und höchstens 24 Monate speichern. Die genaue Dauer legen die einzelnen Staaten in nationalen Gesetzen fest.
Lediglich Irland und die Slowakei stimmten wegen formaler Zweifel gegen den Entwurf, den das EU-Parlament bereits Ende vergangenen Jahres beschlossen hatte. Die Daten über die verschiedenen Verbindungen sollen nun zur Bekämpfung von Terrorismus und Verbrechen herangezogen werden.
Grundsätzliche Bedenken gegen diese Praxis äußerte im Vorfeld der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar. Er kritisierte, dass die Wirtschaft über die Speicherung der Daten in die Rolle eines Hilfssheriffs gedrängt werde. Zudem sehe er darin einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürger.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte jedoch, dass Schaar im Gespräch diese Bedenken nicht mehr geäußert habe. Im EU-Rat erklärte Zypries, dass Deutschland längere Übergangsregelungen treffen werde. Der Deutsche Bundestag habe bereits eine Entschließung verabschiedet und den Inhalt der EU-Richtlinie am 16. Februar bereits begrüßt.
“Die Richtlinie ist ein gutes Beispiel für einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Freiheitsrechten der Bürger und dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung”, kommentierte die Justizministerin den Beschluss des EU-Rates. Um die Kosten für die TK-Betreiber niedrig zu halten, müssten keine Daten von erfolglosen Anrufen und auch nicht das Ende der Verbindung gespeichert werden.
In Sachen Internet seien die IP-Adresse und der Zeitpunkt der Einwahl sowie die Verkehrsdaten von Mails und Internet-Telefonie vorzuhalten. “Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation geben (E-Mails, Telefongespräche oder Seiten, die ein Nutzer aufruft) dürfen nach der Richtlinie nicht gespeichert werden”, heißt es aus dem Justizministerium.