Als erster EU-Mitgliedsstaat führt Deutschland an diesem 1. November elektronische Reisepässe mit biometrischen Daten ein. Im Passdeckel ist ein Chip integriert, auf dem zunächst ein digitales Foto des Passinhabers gespeichert wird. Von März 2007 an wird es durch zwei Fingerabdrücke ergänzt. Dies soll für mehr Sicherheit sorgen, wird für den Bürger aber deutlich teurer als die bisherigen Pässe.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums kostet die Ausstellung eines Reisepasses statt der bisherigen 26 künftig 59 Euro. Antragsteller unter 26 Jahren müssen zwar nur 37,50 Euro zahlen – dafür ist der Reisepass statt der üblichen zehn Jahre dann nur fünf Jahre lang gültig.
Angesichts solcher Preise dürfte vielen Bürgern das Lächeln vergehen – das ist ab Dienstag aber ohnehin verboten. Für das Passfoto ist künftig ein neutraler Gesichtsausdruck und ein geschlossener Mund vorgeschrieben. Zudem wird man nicht mehr – wie bisher – im Halbprofil, sondern frontal fotografiert. Diese strengen Regeln sind für die Sicherheitsbehörden wichtig: Die computergestützte Gesichtserkennung könnte andernfalls beeinträchtigt werden.
Besitzer der alten Reisepässe können diesen erst einmal weiterhin benutzen. Erst wenn ihre Gültigkeit abgelaufen ist – und das kann bis zum Jahr 2015 dauern – müssen sie durch den ePass ersetzt werden.
Der scheidende Innenminister Otto Schily ist davon überzeugt, dass der neue ePass mehr Fälschungssicherheit bringt. Datenschützer wie der deutsche Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, halten dies nicht für belegt. Alle Ergebnisse der von Schily veranlassten Tests zur System- und Überwindungssicherheit des Chips würden geheim gehalten. Zudem gehörten deutsche Reisepässe bereits jetzt zu den sichersten überhaupt.
Zudem werde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, sagen Kritiker. So dürften die biometrischen Daten zwar in Deutschland von keiner Behörde zentral in Datenbanken gespeichert werden. Doch das sei an ausländischen Grenzen durchaus möglich, ohne dass der Passinhaber diese neue Form der Überwachung bemerken könne, so Schaar. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage in Europa, wies Schily diese Argumentation zurück. Anderen Staaten könne die Speicherung der biometrischen Daten der Landesbesucher allerdings auch nicht verboten werden, räumte Schily ein.
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