Am kommenden Mittwoch, dem 7. Dezember, fällt endgültig der Startschuss für die Vergabe von Internetadressen mit der Endung ‘.eu’. Die neue Top Level Domain solle bisherige Länderkürzel wie Deutschlands ‘.de’, Frankreichs ‘.fr’ oder Großbritanniens ‘.uk’ ergänzen, aber nicht ersetzen, erklärte EU-Medienkommissarin Viviane Reding. “Ich erwarte, dass die europäische Domäne ‘.eu’ bald eine ähnliche Bedeutung einnehmen wird wie ‘.com'”, sagte Reding.
Das Vergabeverfahren funktioniert nach dem Prinzip ‘Wer zuerst kommt, malt zuerst’. Ab Mittwoch können sich die Inhaber verschiedener Rechte – zum Beispiel Markenrechte, Handelsnamen oder Rechte an Unternehmensnamen – während der Vorregistrierungsphasen ‘Sunrise I’ und ‘Sunrise II’ für die gewünschten Adressen anmelden. Im Rahmen der Anmeldung wird dann überprüft, ob der Antragsteller Inhaber der Rechte an dem zu registrierenden Namen ist und ob die Adresse mit dem gewünschten Wortlaut verfügbar ist.
Die Überprüfung wird im Auftrag des Domainverwalters EuRID vom Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers durchgeführt. Eine Liste aller zugelassenen Registrierstellen und der Sprachen, in denen der Registrierungsprozess angeboten wird, kann auf der Webseite der EuRID eingesehen werden.
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