An dem aktuellen Urteil über den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen hat sich eine Diskussion entzündet, in die jetzt auch der Softwarehersteller Microsoft einstimmt. “Unter dem oft falsch oder irreführend eingesetzten Begriff ‘gebrauchte Software’ versteckt sich eine Vielzahl unterschiedlichster Angebote”, so Heiko Elmsheuser, Pressesprecher von Microsoft in einer Mitteilung. Bisher seien vor allem Retail- oder OEM-Versionen unter dem Label ‘second Hand’ angeboten worden.
“Neuerdings wird unter diesem Begriff aber auch die Übertragung von Softwarelizenzen – beispielsweise im Rahmen eines Microsoft-Volumenlizenzvertrages angeboten, also eines Konzern- , Select- oder Open-Vertrags”, bemängelt Elmsheuser. Die Händler täten dies unter Berufung auf das so genannte OEM-Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2000. Dabei, so schränkt Elmsheuser ein, erlaube auch dieser Beschluss nicht generell die Übertragbarkeit von Software, die hänge vielmehr von den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen ab.
Nach Ansicht von Microsoft müssten Softwarepakete und Volumenlizenzen gegeneinander abgetrennt werden. “Bei Softwarepaketen erhält der Nutzer ein vollständiges Softwareprodukt (insbesondere einen Datenträger mit der Software), das in der Regel nur auf einem PC genutzt werden darf”, erklärt der Microsoft-Sprecher. Mit einer Volumenlizenz könne der Anwender gegebenenfalls die Informationen auf einem Datenträger an mehreren Rechnern installieren.
Es geht um das Prinzip der Erschöpfung: Mit einem Softwarepaket gibt der Hersteller alle Rechte, die mit dem Werkstück (Datenträger, CD-ROM) zusammenhängen an den Käufer ab. Es erschöpft sich, endet also. Bei einer Volumenlizenz hingegen wird ein Recht auf Vervielfältigung weitergegeben, aber kein Verbreitungsrecht. Dieses Recht ist an keinen bestimmten Datenträger gebunden, daher könne es sich auch nicht erschöpfen, argumentiert Elmsheuser. Übertragungen seien nur mit Zustimmung des Herstellers möglich. Die Übertragung von Enterprise-, Select oder Open-Verträgen müsste von Microsoft abgesegnet werden.
Oracle hat nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes in München vom 19. Januar das Ende des Handels mit gebrauchter Software propagiert. Unternehmen, die Lizenzen aus zweiter Hand verkaufen, sehen indes keine Veranlassung, das Geschäftsmodell zu ändern. Lediglich usedsoft, gegen das Oracle wegen Handels mit gebrauchten Oracle-Lizenzen vor Gericht gezogen ist, darf keine Oracle-Software mehr verkaufen. Für das Urteil war ebenfalls die Tatsache ausschlaggebend, dass die Oracle die betreffenden Programme zu über 80 Prozent als Download angeboten hatte.
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